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https://www.cpm-steuerberater.de/news... Neues Urteil zur Auflösung eines gebildeten Investitionsabzugsbetrages nach § 7g ESt wegen Rumpfwirtschaftsjahr bei Betriebsaufgabe. Das Finanzgericht Thüringen hatte sich im Urteil vom 10.04.2019 (4 K 442/17) zur möglichen Auflösung des gebildeten Investitionsabzugsbetrages bei Betriebsaufgabe geäußert. In dem Urteil stellten die Richter dar, wenn in den Fällen des § 7g Abs. 2 EStG ein begünstigtes Wirtschaftsgut nicht bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahrs in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird, die Herabsetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Verringerung der Bemessungsgrundlage und die Hinzurechnung rückgängig zu machen sind (§ 7g Abs. 4 S. 1 EStG). Weiterhin kamen die Richter jedoch zu der Ansicht, dass für die Erfüllung der Verbleibens- und Nutzungsvoraussetzungen ein Rumpfwirtschaftsjahr ausreichend sei. Zur Zeit ist das Revisionsverfahren beim BFH zu diesem Urteil anhängig (BFH, X R 30/19). Wie die Entscheidung vom BFH ausfallen wird, bleibt also abzuwarten. Alle entsprechenden Fälle, sollten daher offen gehalten werden, wenn das Finanzamt anders entscheiden sollte. Ihr direkter Kontakt, wenn wir helfen oder beraten sollen: Claas-Peter Müller, Weidestraße 132, 22083 Hamburg email: [email protected] Telefon: 040 - 696 35 36 90 __________________ Sie finden uns auch auf Facebook: / muellerstb... oder auf Instagram: / mueller_stb... oder auf Twitter: / muellerstb