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Mehr dazu hier: https://kitarechtler.de/ 🔥🔥🔥 Kita2Day I Folge 666: BEM - Nach 30 Krankheitstagen muss unverzüglich gehandelt werden! Geht das überhaupt? Die Vorgaben zum sogenannten Betrieblichem Eingliederungsmanagement sind eindeutig und gelten natürlich auch für Kita-Träger als Arbeitgeber. Danach gilt: Sind Beschäftigte in Krippe, Kindergarten oder Hort innerhalb von 12 Monaten (Achtung: es wird nicht auf das Kalenderjahr abgestellt!) länger als sechs Wochen am Stück oder wiederholt an insgesamt mehr als 42 Kalendertagen (30 Werktagen) arbeitsunfähig, so ist durch den Träger zumindest der Versuch eines BEM durch entsprechende Einladung hierzu zu unternehmen. Wichtig hierbei: Es ist unverzüglich zu handeln, wenn dieser Schwellenwert erreicht ist - was bei Erzieherinnen und Erzieherin aufgrund des sowieso schon überdurchschnittlich hohen Krankenstandes sehr häufig der Fall sein dürfte! Wird allerdings nicht schnell genug gehandelt, sind Rechtsnachteile für den Träger nicht ausszuschließen! Wichtig für Erzieher und Erzieherinnen, Leitungen und insbesondere Träger-Verantwortliche in Krippe, Kindergarten oder Hort! Mehr dazu im Video! Alle unsere Videos hier in der Übersicht: ➡️ https://kitarechtler.de/30sekkitarech... Rechtsanwalt Holger Klaus VEST Rechtsanwälte / Kitarechtler.de