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ielen Dank für Ihre Anfrage über das Kontaktformular der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt. Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung zu konkreten Flugvorhaben im Rahmen des dipul-Supports vornehmen können. Die Verantwortung für den Drohnenbetrieb liegt stets beim Drohnenpiloten selbst. Zu Ihrer Frage: Bei dem Gebiet (Koordinate: 48.00374979127698, 8.423932830505255) handelt es sich um eine Naturschutzfläche gem. § 21h Absatz 3 Nr. 6 LuftVO (https://uas-betrieb.de/homepage/de/in.... Fragen zu diesen Gebieten können Sie an die entsprechende Naturschutzbehörde stellen. Hier können Sie auch eine Erlaubnis zum Einflug in das entsprechende Gebiet beantragen. Die Aussicht auf Zustimmung der Naturschutzbehörde ist eher unwahrscheinlich. Alternativ können Sie einen Antrag zum (Ein)Flug bei der Luftfahrtbehörde des betroffenen Bundeslandes stellen (siehe hierzu https://www.dipul.de/homepage/de/antr.... Mit einer Erlaubnis des entsprechenden LLB könne Sie dann auch ohne Erlaubnis der Naturschutzbehörde fliegen. Beachten Sie, dass der Antrag kostenpflichtig sein kann. Wir empfehlen daher, das LLB über Mail zu kontaktieren und nach den Erfolgsaussichten zu fragen. Bei dem von Ihnen angezeigten Gebiet (Lupfen, Koordinaten: 48.023069, 8.671170), handelt es sich nicht um eine Naturschutzflächen gem. § 21h Absatz 3 Nr. 6 LuftVO (https://uas-betrieb.de/homepage/de/in...) sondern um eine Schutzgebiet, welches in den Zuständigkeitsbereich der entsprechenden Gemeinde/Kreis fällt und somit aktuell nicht in der dipul ausgewiesen wird. Informationen zu Landschaftsschutzgebieten in Baden Württemberg finden Sie unter https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.d.... Die Verordnung zu dem Landschaftsschutzgebiet am Lupfen finden Sie unter https://www.landkreis-tuttlingen.de/?... Genereller Hinweis: Das Map Tool der dipul weist die geografische Gebieten gem. § 21h Absatz 3 LuftVO aus. Die Gebiete entsprechen der Rechtsauffassung des Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), welche sich maßgeblich an der bestehenden Gesetzesbegründung orientiert. Landesrechtliche und privatrechtliche Vorgaben bleiben davon grundsätzlich unberührt. Dies bedeutet, dass Sie aktuell neben der dipul auch weitere Kanäle z.B. die Internetseiten der Bundesländer (z.B. über https://www.dipul.de/homepage/de/antr...) oder auch der Landschaftsschutzgebiete (z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Landsch...) beachten müssen. Da es sich bei Einschränkungen zum Drohnenbetrieb innerhalb einer Landschaftsschutzgebietsverordnung formal nicht um ein geografisches Gebiet handelt, wird dieses nicht im Map Tool der dipul ausgewiesen. Es sind dennoch die Vorgaben aller Einschränkungen zu beachten. Grundsätzlich beginnt der Luftraum direkt über dem Boden und ist über das LuftVG geregelt. Das Starten und Landen kann aber durchaus separat auf Basis von Landesrecht geregelt werden. Hinweise zum Starten und Landen in einem Naturschutzgebiet entnehmen Sie bitte der Verordnung der zuständigen Behörde. Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung im Rahmen des dipul-Supports vornehmen und daher keine verbindliche Aussage treffen können, ob ein (Ein-/Über-)Flug an dieser Stelle erlaubt wäre. Beachten Sie, dass für die konkrete Auslegung von deutschen Gesetzen die deutschen Gerichte zuständig sind. Daher müssten Sie für eine rechtssichere Beratung eine Anwaltskanzlei zu Rate ziehen. Die derzeitige Situation ohne ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete ist aus Sicht des BMDV nicht zufriedenstellend. Derzeit prüfen wir hierzu die Auswirkungen eines Urteils (BVerwG 7 CN 1.22 unter https://www.bverwg.de/de/pm/2023/9) und arbeiten parallel an einer Lösung dieses Problems. Wir bitten daher noch um etwas Geduld. Zusätzlich müssen Sie NOTAMs, welche UAS betreffen beachten. Diese werden soweit möglich, auf der dipul gespiegelt (https://www.dipul.de/homepage/de/temp.... Es sind aber weiterhin die amtlichen Quellen zur Publikation der NOTAMs (z.B. aus den NfL) zu beachten. Wir arbeiten derzeit daran, auch NOTAMs im Map Tool auszuweisen. Bei weiteren Fragen sind wir gern für Sie da. Mit freundlichen Grüßen Ihr dipul Service Team Herausgeber: Bundesministerium für Digitales und Verkehr • Projektgruppe Unbemannte Luftfahrt • Invalidenstraße 44 • 10115 Berlin • Telefon: +49 30 18 300-0• Verantwortlich für Realisierung und laufenden Betrieb: DFS Deutsche Flugsicherung GmbH • Am DFS-Campus • 63225 Langen • Tel.: +49 6103 707-0