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Um EU-Mitglied zu werden, muss ein Land die sogenannten Kopenhagener Kriterien erfüllen. Auf diese einigten sich die EU-Staaten kurz nach Gründung im Jahre 1993 in der dänischen Haupstadt. Es gibt drei Kriterien: Politische, wirtschaftliche und die Acquis-Kriterien. Politisch gesehen, müssen potentielle Beitrittsländer die Menschenrechte achten, demokratisch und rechtsstaatlich geordnet sein und Minderheiten schützen. Nach den wirtschaftlichen Kriterien muss das Land eine funktionsfähige Marktwirtschaft haben, die innerhalb der EU wettbewerbsfähig ist. Die Acquis-Kriterien beziehen sich auf die Umsetzung des „Acquis communautaire“ durch das beitretende Land. Dieser umfasst alle EU-Rechtsvorschriften, -Regelungen und –Praktiken. Auf den Beitrittsantrag eines Landes folgen Überprüfungen und Abstimmungen durch die EU-Kommission, den Europäischen Rat der Regierungschefs sowie die Mitgliedsstaaten. Das kann Jahre dauern. Von Yeva Bobchenko. #PolitikInZweiMinuten ist eine Kooperation zwischen der Kölner Journalistenschule (KJS) und phoenix.