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Ein AfD-Verbotsverfahren rückt in greifbare Nähe: Einige Experten in der CDU haben zwar noch Bedenken hinsichtlich der Erfolgsaussichten für die Gesamtpartei, sind sich aber sicher, dass die rechtsextremen Ost-Verbände verboten werden würden. Der Weg dorthin würde über ein Gutachten eines Ost-Verfassungsschutzes und eine Initiative aus dem Bundesrat laufen. Am Ende geht es nur um die Förmelei, ob man Antrag nach § 42 Abs. 2 BVerfGG auf diese Verbände beschränken kann. Sollte das nicht der Fall sein, müsste der Antrag nach gerichtlichen Hinweis auf die Gesamtpartei erweitert werden. Politisch könnte man dann immerhin sagen, dass man ja nur die radikalen Teile verbieten wollte, was wohl in der Union eher anschlussfähig wäre. Wir wiederholen gerne noch die Verbotsvoraussetzungen: 1. Ausgehen gegen FdGO: a) Menschenrechte insb. Menschenwürde oder b) Rechtsstaatsprinzip oder c) Demokratieprinzip 2. Potenzialität (mehre Mandate erreichbar) 3. Planmäßiges Vorgehen Einzig diskussionswürdig ist das planmäßige Vorgehen und die Zurechnung der radikalen Verbände zur Gesamtpartei. Im zweiten Teil spielen wir (Dr. Jessica Flint, LL.M. (Edinburgh) das Szenario durch, was passieren würde, wenn der Antrag morgen gestellt werden würde. https://www.junlock.de