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„Medizinal-Cannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und kein Produkt zu reinen Genusszwecken“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken nach dem Kabinettbeschluss zu Änderungen beim Medizinal-Cannabisgesetz. Sie machte gleichzeitig deutlich: „Diejenigen, die medizinisches Cannabis brauchen, werden es weiterhin erhalten.“ Die Importe von Medizinal-Cannabis sind im ersten Halbjahr um mehr als 400 Prozent gestiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. „Im Internet ist es aktuell problemlos möglich, sich eine Verschreibung für Cannabis zu besorgen – ohne jemals mit einem Arzt gesprochen zu haben. Diese verschwommenen Grenzen wollen wir wieder eindeutiger ziehen“, so Warken. Die Änderungen sehen vor: Persönliches Gespräch zwischen Betroffenen und Ärztin bzw. Arzt verpflichtend Keine reine Online-Verschreibung mehr möglich Kein Online-Versandhandel mehr möglich (Botendienste von Apotheken sind nicht betroffen)