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Möchtest du Bürgergeld beantragen und fragst dich, welche Vermögenswerte das Jobcenter einsehen und gegebenenfalls anrechnen könnte? In diesem Video erfährst Du, was du behalten darfst und was für das Jobcenter tabu ist. Angefangen bei der Wohnungseinrichtung bis hin zur Altersvorsorge und Eigenjeim: Erfahre, welche deiner Vermögenswerte geschützt sind und wie du sicher sein kannst, dass dein Lebensstandard gesichert bleibt. Hier sind die wichtigsten Punkte: 00:00 Einleitung: Vermögen, das dir das Jobcenter nicht wegnehmen darf! 00:40 Wohnungseinrichtung, Elektrogeräte, Handy, Konsole und Hausrat 01:48 Auto, Kfz als geschütztes Vermögen im Bürgergeld 03:29 Riesterrente und andere Altersvorsorge 04:24 Sonderregelung für Selbständige bei Altersvorsorge im Bürgergeld 05:25 Eigenheim im Bürgergeld als geschütztes Vermögen 06:23 Eigentumswohnung als Vermögenswert im Bürgergeld 07:00 Haus als Vermögenswert im Bürgergeld 07:57 Erspartes Vermögen (Bankguthaben, Depot, Kryptowährung) 🔹 Wohnungseinrichtung, Hausrat und persönliche Gegenstände: Dein Hausrat bleibt unberührt. Darunter fallen alle Alltagsgegenstände, die du für ein normales Leben brauchst – Möbel, Haushaltsgeräte wie Staubsauger und Waschmaschine, aber auch Unterhaltungselektronik wie Fernseher, Laptops oder Spielkonsolen. Selbst hochwertige Ausstattungen und Neuanschaffungen gelten als geschützt, solange sie Teil des üblichen Hausrats sind. Das Jobcenter erkennt diese Dinge als notwendig an, sodass sie dir auch im Bürgergeldbezug bleiben. 🔹 Fahrzeuge: Ob du dein Auto behalten darfst, ist eine häufig gestellte Frage, die oft zu Unsicherheit führt. Grundsätzlich gilt: Ein Fahrzeug, das du regelmäßig nutzt und das „angemessen“ ist, bleibt geschützt. Der Richtwert für den Wert eines Autos liegt hier bei 15.000 Euro. Ein Kleinwagen oder älterer Gebrauchtwagen fällt in der Regel in diesen Bereich und wird nicht angerechnet. Solltest du ein teureres Modell besitzen, kann das Jobcenter dies jedoch als Luxus einstufen. Bei Zweifeln empfiehlt es sich, das Auto als „angemessen“ im Antrag zu deklarieren, was die Chancen auf Schutz erhöht. Das Jobcenter kann dann deinen Besitz als unantastbar akzeptieren, solange er im Rahmen bleibt. 🔹 Altersvorsorge: Der Schutz deiner Altersvorsorge ist besonders wichtig, da viele Menschen über Jahre für die Rente sparen. Zum Glück bleibt vieles davon beim Bürgergeld unberührt. Hast du in Altersvorsorgeprodukte wie die Riesterrente investiert? Diese bleibt samt Einzahlungen, staatlicher Zulagen und Erträgen geschützt. Auch private Rentenversicherungen fallen in den geschützten Bereich. Wenn du selbstständig bist und nicht in die gesetzliche Rente einzahlst, kannst du für jedes Jahr deiner Selbstständigkeit einen Freibetrag von 8.000 Euro geltend machen. So können sich im Laufe der Jahre ordentliche Beträge ansammeln, die für das Jobcenter ebenfalls tabu bleiben. Das bedeutet: Dein mühsam Erspartes zur Altersvorsorge bleibt sicher. 🔹 Eigenheim und Immobilien: Besitzt du eine eigene Immobilie, in der du wohnst? Auch diese ist in der Regel geschützt, solange die Größe als angemessen gilt. Die Richtwerte orientieren sich an der Anzahl der in deinem Haushalt lebenden Personen. Für eine vierköpfige Familie wird beispielsweise eine Wohnfläche von bis zu 130 Quadratmetern für eine Eigentumswohnung als angemessen erachtet, für ein Haus bis zu 140 Quadratmeter. Je mehr Personen in deinem Haushalt leben, desto größer darf auch die Wohnfläche sein. Zudem gibt es besondere Regelungen bei barrierefreien Anpassungen für Menschen mit Behinderung. Wenn deine Immobilie diese Richtwerte erfüllt, kannst du beruhigt sein: Sie bleibt dir erhalten. 🔹 Sparguthaben und Bargeld: Schließlich spielt auch dein finanzielles Vermögen wie Bargeld oder Sparguthaben eine Rolle. Beim Bürgergeld gelten bestimmte Freibeträge, sodass du nicht alles Ersparte aufbrauchen musst. Der normale Freibetrag für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft beträgt 15.000 Euro. Doch bei einem erstmaligen Bürgergeldantrag greift die sogenannte Karenzzeit: Die Freibeträge sind im ersten Jahr höher – bis zu 40.000 Euro für die erste Person und 15.000 Euro für jede weitere. Das bedeutet, dass auch größere Rücklagen im ersten Jahr geschützt sind. Beispiel: Eine dreiköpfige Familie kann so bis zu 70.000 Euro auf den Konten behalten, ohne dass das Jobcenter darauf zugreift. Hast du überschüssiges Vermögen? Die Freibeträge kannst du unter den Mitgliedern deiner Bedarfsgemeinschaft aufteilen, um den Schutz zu maximieren. Wenn dir dieses Video hilft, abonniere unseren Kanal @finanzOne um weitere wertvolle Infos rund ums Bürgergeld zu erhalten und teile das Video, um anderen zu helfen.