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Abonnieren Sie gerne auch meinen Newsletter: https://bit.ly/MWYTnewsletter. ------------------------------------------------------- Kann man mit dem "Stifterdrittel" Geld aus einer gemeinnützigen Stiftung wieder ins Privatvermögen überführen?! Diese Zuschauerfrage hat uns kürzlich erreicht. Natürlich ist aus den laufenden Erträgen das sog. Stifterdrittel möglich (§ 58 Nr. 6 AO). Das bedeutet, dass eine gemeinnützige Stiftung einen Teil, jedoch höchstens ein Drittel ihres Einkommens, dazu verwenden darf, um in angemessener Weise den Stifter und seine nächsten Angehörigen zu unterhalten, ihre Gräber zu pflegen und ihr Andenken zu ehren. Aber kann damit auch die Vermögenssubstanz, der Grundstock, der Familie erhalten bleiben? Wie hoch ist der dort angesprochene "angemessene Lebensstandard" und wird wirklich immer 1/3 des Einkommens der gemeinnützigen Stiftung ausgeschöpft? Ist das "Stifterdrittel" also ein geeignetes Mittel, um Vermögen einer gemeinnützigen Stiftung wieder ins Privatvermögen des Stifters zurückzuführen? Diese und weitere Fragen beantworte ich Ihnen in meinem neuen YouTube-Video. Ich freue mich auf Ihr Interesse! ------------------------------------------------------- Telefon: +49 (0) 89 / 9042 145 30 Mail: info@weidmann-recht-steuern.de Internet: https://www.weidmann-recht-steuern.de Folgen Sie mir auch auf LinkedIn: https://bit.ly/MW-LinkedIn-Profil ------------------------------------------------------- Produziert von Legal Software, München https://www.legalsoftware.io ------------------------------------------------------- Matthias Weidmann Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Diplom-Kaufmann (Univ.), Master of Laws (LL.M.) Hermann-Schmid-Straße 10 80336 München ------------------------------------------------------- 0:00 Intro - Das "Stifterdrittel" 1:34 Welcher Lebensunterhalt ist "angemessen"?! 4:58 Gestaltung: Belastetes Vermögen übergeben? 7:08 Verdeckte Gewinnausschüttung bei einer gemeinnützigen Stiftung?! 9:46 Exkurs: Gemeinnützigkeit des Grillens!