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‼️ Hier geht's zu den anderen Fofftein-Folgen: ➡️ http://buceri.us/fofftein SRP, KPD, NPD: Seit Bestehen des Grundgesetzes gab es bereits mehrere Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Im rechtspolitischen Raum wird aktuell über die Möglichkeit und Erfolgsaussichten eines Verbots der Partei „Alternative für Deutschland” diskutiert. In unserer neuesten Fofftein-Folge erklärt Prof. Dr. Felix Hanschmann deshalb, welche Voraussetzungen und Konsequenzen ein solches Verbot hätte und berichtet, wann ein solches in der Vergangenheit bereits einmal gegen eine Partei ausgesprochen wurde. --- Prof. Dr. Felix Hanschmann ist seit 1. Mai 2021 Inhaber des Lehrstuhls Kritik des Rechts – Grundlagen und Praxis des demokratischen Rechtsstaates. Er hat Rechtswissenschaft in Frankfurt am Main und Soziologie in Darmstadt studiert. Seine Juristischen Staatsexamen absolvierte er in Frankfurt am Main (2000/2007). 2004 promovierte er bei Prof. Dr. Dr. Günter Frankenberg in Frankfurt am Main, wo er von 2000 bis 2004 auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter arbeitete. In den Jahren 2005 bis 2006 und 2008 bis 2009 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg. Von 2007 bis 2008 und 2009 bis 2010 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht und von 2012 bis 2018 Akademischer Rat auf Zeit an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main. 2016 erfolgte die Habilitation an der Goethe-Universität Frankfurt. Nach Lehrstuhlvertretungen in Gießen, Freiburg und Leipzig vertrat er von 2017 an für vier Jahre den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht, und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin. --- Mit der Videoreihe „Fofftein“ möchte die Bucerius Law School als Stiftungshochschule juristische Themen von gesellschaftlicher Relevanz für die interessierte, aber juristisch nicht vorgebildete Öffentlichkeit erklären und einordnen. Zu diesen Themen werden jeweils Mitglieder der Fakultät, Alumnae oder Alumni als Expert:innen eingeladen. Ein kurzes Video von etwa 5-10 Minuten – eben einer kurzen Kaffeepause – führt in die Thematik, beteiligte Akteure und die Umstände ein und erklärt die Grundsätze des behandelten rechtlichen Themas. Mit diesem Projekt möchte die Hochschule für Rechtswissenschaft in Hamburg ihrer gesellschaftlichen Verantwortung als Stiftungshochschule ein Stück weit gerecht werden und außerdem zur Versachlichung der oft hitzig geführten Debatten beitragen. Die einzelnen Folgen sollen nicht polarisieren, nicht einseitig darstellen oder sonst Einfluss nehmen, sondern das Wissen und die Erkenntnisse aus der Hochschulgemeinschaft nutzen, um aktuelle, gesellschaftliche oder politische Fragestellungen möglichst sachlich und differenziert zu erläutern. Die zu aktuellen Themen kurzfristig produzierten Videos sollen die juristischen Grundsätze verständlich machen, Problembewusstsein schaffen und die beteiligten Akteure vorstellen. --- Für die Kooperation beim Dreh des Intro danken wir dem Studierendenwerk Hamburg und für seine Mitwirkung bedanken wir uns besonders herzlich bei der guten Seele unseres Campus, Francesco Omobono. --- Dieses Video wurde produziert vom Learning Innovation Lab (LIL) der Bucerius Law School. Für mehr Informationen besuchen Sie http://buceri.us/LIL. --- ✅ Dieses Video wird unter der Lizenz CC BY 4.0 als Open Educational Ressource veröffentlicht. Bitte geben Sie bei der Nachnutzung als Urheber Felix Hanschmann an. Die Bucerius Law School misst dem Open Access und Open Educational Ressources eine große Bedeutung bei und möchte auf diese Weise als Stiftungshochschule einen Beitrag zu frei verfügbarem Wissen leisten. --- #BuceriusFofftein #BuceriusLaw #RechtGutErklärt