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Ein Häftling randaliert, beleidigt und bedroht Justizvollzugsbeamte. Er befindet sich bereits im sog. "besonders gesicherten Haftraum", doch er drangsaliert sowohl die Wärter als auch die Insassen weiter. Mittels unmittelbaren Zwang muss der Insasse zu Boden gebracht werden - eine Dienstvorschrift im sächsischen Strafvollzug. 2 Jahre später sitzen diese Justizvollzugsbeamten wegen dieses Vorfalls vor Gericht: u.a. Körperverletzung im Amt wird ihnen vorgeworfen. Das Opfer? Verschwunden. In der ersten Instanz werden sie zu unterschiedlichen Strafen verurteilt. Also auf in die Berufung! Doch hier zeigt sich ein Ausmaß an Ermittlungsfehlern und einseitiger "Wahrheitsfindung", dass jedem Juristen die Robe verrutscht. In diesem TrueCrime-Format spreche ich mit einem der Angeklagten: Daniel Z., der Whistleblower von Chemnitz. Daniel erzählt mir von rauem Justizalltag, Macho-Gehabe als Ventil zur Verarbeitung, einem politischen Prozess um seine Person und einer Justiz, die ihre eigenen Leute im Stich lässt. Ihr wollt mehr solcher Berichte? Dann schreibt mir an mail@hannig-recht.de ! Oder folgt uns auch hier: ☑️ INSTAGRAM: https://www.instagram.com/hannig.rech... ☑️ FACEBOOK: / hannigrecht ☑️ TELEGRAM: https://t.me/hannigrecht