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Tonbandmitschnitte des ersten großen Auschwitz-Prozesses von 1963–1965 Befragung Teil 336 - Dylewski, Kaduk, Lucas, Mulka, Schlage - 154. Verhandlungstag Quelle: https://www.auschwitz-prozess.de/ Das Video auf dieser Seite enthält Tonbandmitschnitte aus dem ersten großen Auschwitz-Prozess von 1963–1965. Es zeigt die Befragung der Angeklagten an verschiedenen Verhandlungstagen, insbesondere ihre Aussagen zur Selektion von Häftlingen, den Vorgängen in den Gaskammern und ihre jeweiligen Rollen im Lager Auschwitz. Die Angeklagten äußern sich zu Befehlsstrukturen, Verantwortlichkeiten und versuchen, ihre eigene Beteiligung zu relativieren oder abzustreiten. Das Video dokumentiert einen wichtigen historischen Gerichtsprozess, der sich mit den Verbrechen im Konzentrationslager Auschwitz auseinandersetzt. Die Zeugenaussagen im Frankfurter Auschwitz-Prozess bildeten einen zentralen Baustein in der juristischen Aufarbeitung der Gräueltaten im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz. Insgesamt wurden 360 Zeugen vernommen – darunter 211 Überlebende von Auschwitz, 54 ehemalig zur SS gehörende Personen, 37 weitere SS-Zeugen und 58 sonstige Beteiligte, wie Angehörige der Angeklagten oder Mitarbeitende industrieller Unternehmen, die indirekt mit den Prozessen in Verbindung standen. Viele der Überlebenden hatten Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, gebraucht, um sich den schmerzhaften Erinnerungen zu stellen und erneut vor Gericht über die grausamen Erlebnisse auszusprechen. Ihre Berichte reichten von detaillierten Beschreibungen des täglichen Schreckens im Lager über die Abläufe bei Selektionen und Massenexekutionen bis hin zu persönlichen Schicksalen. Die emotional aufgeladene Atmosphäre während der Zeugenaussagen unterstrich nicht nur die individuelle Leidensgeschichte, sondern diente auch als unumstößlicher Beleg für die systematische Organisation der NS-Verbrechen. Auch die Aussagen ehemaliger SS-Angehöriger spielten eine wichtige Rolle. Sie gaben Einblicke in die inneren Strukturen und Befehlsabläufe im Lager – Details, die später halfen, Verantwortlichkeiten eindeutig zuzuordnen. Zwar versuchten manche der Angeklagten, ihre aktive Beteiligung zu bestreiten oder zu relativieren, doch die vielfach übereinstimmenden Zeugenaussagen machten eine umfassende historische Rekonstruktion möglich und trugen dazu bei, das kollektive Gedächtnis zu schärfen. Zusätzlich liefern Tonbandmitschnitte und schriftliche Protokolle der Verhandlungen ein detailliertes Archiv, das nicht nur als juristischer Beweis dient, sondern auch als Mahnmal für kommende Generationen. Sie zeigen, wie sehr sich das Gericht bemühte, die unvorstellbaren Grausamkeiten systematisch zu dokumentieren, und erinnern uns daran, dass das Erinnern an die Opfer und das Offenlegen der Taten von zentraler Bedeutung sind – sowohl für die Rechtsprechung als auch für die gesellschaftliche Erinnerungskultur Ab 20. Dezember 1963 wurde in Frankfurt der größte Strafprozess der deutschen Nachkriegsgeschichte geführt. Es waren drei Richter und sechs Geschworene, vier Staatsanwälte, drei Nebenklagevertreter, 19 Verteidiger und 22 Angeklagte beteiligt. Für die Zeugen, die die Lagerhaft überlebt hatten, waren die Aussagen äußerst belastend. Sie durchlebten nach zwanzig Jahren die schrecklichen Ereignisse noch einmal. Zudem wurden sie durch die Verteidigung unter Druck gesetzt, indem man am Wahrheitsgehalt ihrer Berichte zweifelte. Häufig musste eine Pause eingelegt werden, weil ein Zeuge die Grenze seiner Belastbarkeit erreicht hatte. Die Aussagen der ehemaligen Häftlinge riefen Bestürzung und Fassungslosigkeit im Publikum hervor. Insgesamt wurden 360 Zeugen vernommen. Am 6. Mai 1965, nach 154 Prozesstagen, wurde die Beweisaufnahme abgeschlossen.