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Um rund 27 Prozent haben sich die Preise für Fernwärme für Kunden zuletzt erhöht. Die Gründe dafür sind vielfältig. Es laufen Klagen und Verfahren. ZDF Frontal vom 11.12.2025 | 3ː28 min Jahrzehntelang profitierte die Gemeinde Großkrotzenburg im hessischen Main-Kinzig-Kreis von günstiger Fernwärme. Viele Haushalte sind am Fernwärmenetz angeschlossen und nutzten die Abwärme des naheliegenden Kohlekraftwerks Staudinger. Doch seit Kurzem ist damit Schluss: Weil das Kraftwerk in die Netzreserve überführt wurde, um für den Notfall mögliche Schwankungen im Stromnetz auszugleichen, produziert es nicht mehr durchgehend Strom - und liefert damit keine dauerhafte Abwärme mehr. "Es musste eine Ersatzversorgung aufgebaut werden, die deutlich teurer ist als die günstige Abwärme", erklärt Martin Müller von den Gemeindewerken Großkrotzenburg. "Das schlägt sich auf die Endkundenpreise nieder", sagt Martin Müller, Gemeindewerke Großkrotzenburg. Fernwärmepreise haben sich im Schnitt um 27 Prozent erhöht In diesem Extremfall in Hessen haben sich die Fernwärmepreise für die angeschlossenen Haushalte im Durchschnitt mehr als verdoppelt. Doch auch andere Gemeinden sind betroffen. Laut einer Erhebung des Energie-Dienstleister ista haben sich die Preise für Fernwärme im Vergleich zum Vorjahr grundsätzlich deutlich erhöht - im Schnitt um rund 27 Prozent - also um mehr als ein Viertel. "Zu tun habe das unter anderem mit dem Auslaufen der Energiepreisbremse und dem Ende der Mehrwertsteuersenkung auf Strom und Gas", sagt ista-Pressesprecherin Caren Altpeter. "Hinzu kommt, dass die Fernwärme aus mehreren Energiequellen besteht. Das heißt, wenn Kosten steigen oder sinken, werden die erst mit Zeitversatz an die Verbraucher weitergegeben", sagt Caren Altpeter. Überdimensionierte Anlagen werden zur Kostenfalle Doch auch unnötig große Fernwärme-Anlagen sind ein Problem. Denn sie liefern zu viel Wärme, die nicht gebraucht wird. Für Kunden dieser überdimensionierten Anlagen bedeutet das: Sie zahlen eine hohe Rechnung für Wärme, die sie gar nicht benötigen. Zu beobachten ist ein solcher Fall in einem Gebäudekomplex im Leipziger Stadtteil Grünau. Dort hat ein Berater der Firma Senercon im Auftrag der Hausverwaltung den Energiebedarf und die dafür notwendige Anschlussleistung ermittelt. Sein Ergebnis: Sie kann reduziert werden, damit weniger Fernwärme ankommt. Nun fordert die Hausverwaltung eine Prüfung durch ihren Fernwärme-Lieferanten - in diesem Fall die Leipziger Stadtwerke. Die reagierten auf die Bitte der Hausverwaltung - indem sie zunächst eine Aufwandsentschädigung verlangten. Die Hausverwaltung sieht darin unnötige Mehrkosten: "Wir kritisieren, dass hier bereits schon bei der Vorprüfung Gebühren erhoben werden in Höhe von 400 Euro pro Anschlussstation, was bei drei Anschlussstationen über 1.000 Euro sind", sagt Niklas Bilek von der Volpina Haus- u. Grundbesitz Verwaltungs GmbH. Energieberater fordert regelmäßige Prüfung der Anschlussleistung Kritik am Vorgehen kommt auch von Senercon-Energieberater Peter Hennig, der die Berechnung in dem Gebäude vorgenommen hatte. Er denkt, dass die Stadtwerke die Prüfung bewusst verzögern: Denn es gehe letzten Endes um massive Umsätze, die bedroht wären, wenn allen Kunden die Anschlussleistung reduzieren würden. "Das Problem der Überdimensionierung, das haben wir bei jedem Versorger in Deutschland" sagt Peter Hennig, Senercon. In der Regel würde ein Drittel zu viel Fernwärme angeliefert - "mit den entsprechenden Mehrkosten". Die Stadtwerke Leipzig bestreiten die Vorwürfe. Schließlich ermittle der Kunde seinen Wärmebedarf, auf dem der Vertragsabschluss fußt. Bei der Leistungsanpassung handele es sich "um einen Eingriff in ein bestehendes, auf Dauer angelegtes Vertragsverhältnis." Peter Hennig hält dagegen: Die Versorger müssten gesetzlich verpflichtet werden, die Anschlussleistungen regelmäßig zu prüfen. Nur so lasse sich verhindern, dass Fernwärme unnötig teuer sei. Verbraucherschützer und Bundeskartellamt eingeschaltet Neben überdimensionierten oder abgeschalteten Anlagen haben Fernwärmekunden ein weiteres, ganz grundsätzliches Problem: Sie können nicht den Anbieter wechseln, wenn ihnen die Preise zu hoch erscheinen - wie etwa Verbraucher, die mit Erdgas heizen. Denn häufig gibt es bei Fernwärme nur einen Anbieter. Das nehmen Verbraucherschutzorganisationen zum Anlass, um gegen mehrere Fernwärmeversorger in Deutschland wegen aus ihrer Sicht ungerechtfertigter Preiserhöhungen vor Gericht zu ziehen. Auch das Bundeskartellamt beschäftigt sich mit den Preisanpassungsklauseln mehrerer Fernwärmeanbieter in Deutschland. Ende 2023 eröffneten die Wettbewerbshüter nach eigenen Angaben Verfahren gegen sieben Stadtwerke und Fernwärmeversorger in Deutschland wegen des Verdachts auf missbräuchlich überhöhte Preissteigerungen im Zeitraum von 2021 bis 2023.