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Mit extrem guter Laune tritt Martin Gruber-Risak, pünktlich auf die Minute, dem Skype-Call bei. Vor der obligatorischen Bücherwand – weder farblich noch erkennbar thematisch sortiert – vergewissert er sich, dass er gut im Webcam-Bild sitzt. Der wortgewaltige Jurist drückt nicht nur in „ZiB“-Sendungen auf wunde Stellen eilig beschlossener Gesetze und Verordnungen, auch auf Twitter rückt er geduldig zurecht, was in Regierungsvorlagen in Schieflage gekommen ist. Und das immer mit einer sympathischen Portion Schmäh, die es leicht macht, seinen Ausführungen durch ABGB & Co. zu folgen. Das komplette Gespräch, von dem wir hier nur einen Teil abdrucken können, gibt es auf unserer Website als Video. Reinschauen lohnt sich! -------------------- Arbeit&Wirtschaft: Blicken wir am Anfang zurück auf ein dreiviertel Jahr COVID-19-Gesetze und -Verordnungen. Es gab immer wieder Kritik daran, einiges wurde auch vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Für Laien erklärt: Was ist in dieser Zeit passiert? Martin Gruber-Risak: Der politische Prozess war immer extrem schnell. Obwohl es Anzeichen gab, dass diese Pandemie kommen wird, war es am Anfang holprig, da haben wir sehr schnell reagiert. Da war oft die Kommunikation schneller als das, was gesetzlich da war. Sprich: Es wurde anders kommuniziert, als es gesetzlich oder in der Verordnung vorgesehen war. Es kam ja auch zu Strafen, die eigentlich nicht rechtskonform waren. Martin Gruber-Risak: Genau. Das ist jetzt konkreter geregelt. Aber es holpert natürlich weiterhin. Je konkreter etwas wird, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass man einen Fall nicht ausreichend berücksichtigt hat. Jetzt haben wir gerade die Diskussion mit dem geschlossenen Buchhandel und den geöffneten Waffengeschäften. Hat sich die Legistik in den vergangenen Monaten verbessert? Martin Gruber-Risak: Da ist einiges passiert. Daran sieht man auch, wie gut es ist, dass das ein breiterer Prozess mit einer dementsprechenden Begutachtung ist. Das hat ja einen Sinn, dass relevante Gruppen innerhalb einer Gesellschaft ihre Meinung zu einem so weitreichenden Gesetz abgeben können. Was wir in diesen Monaten auch beobachtet haben: Die Krise hat nicht alle Gruppen gleich getroffen. Bei den Angestellten haben wir gesehen: Die wurden – wenn es erlaubt und möglich war – ins Homeoffice geschickt oder in Kurzarbeit. Die Arbeiter*innen wurden sehr schnell gekündigt. Was ist hier der rechtliche Hintergrund? Martin Gruber-Risak: Es gibt eine Kultur innerhalb gewisser Branchen, wo man sehr schnell zu Kündigungen greift. Das sind Branchen mit einer sehr hohen Fluktuation, bei denen es gar keine Kultur gibt, in Kurzarbeit zu gehen. Die Industrie ist Kurzarbeitsmodelle gewissermaßen gewohnt. Das ist, man kann fast sagen, der Arbeiteradel: ein großes Unternehmen, betriebsrätliche Vertretung, starke Gewerkschaften, gute Kollektivverträge – zum Beispiel die Metallindustrie oder die chemische Industrie. Dann gibt es die Arbeiter*innen in der Gastronomie. Da wurde sehr schnell gekündigt, und da wissen wir auch, dass diese Branche so funktioniert. Oder in der Bauwirtschaft – da gibt es ja sogar die Praxis des AMS-Zwischenparkens. Martin Gruber-Risak: In der Baubranche haben wir sehr kurze Kündigungsfristen, zum Ende jeder Arbeitswoche. Das ist eine Branche, die setzt Beschäftigte frei und nimmt sie wieder auf. Aber Angestellte und Arbeiter*innen sollten doch gleichgestellt werden. Martin Gruber-Risak: Genau, bis Anfang 2021. Das betrifft die Kündigungsfristen. Da gibt es nämlich einen massiven Unterschied: sechs Monate bei den Angestellten gegenüber zwei Wochen bei den Arbeiter*innen. Im Parlament wurde aber gerade die Sonderbetreuungszeit beschlossen, und darin gibt es einen Wermutstropfen: Diese Angleichung der Kündigungsfristen wird um sechs Monate hinausgeschoben. Der spürbare Unterschied ist auch: Arbeiter*innen werden in diesen Branchen freigesetzt, bekommen damit nur 55 Prozent Arbeitslosengeld und nicht 80 Prozent des vorherigen Gehalts in der Kurzarbeit.