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In dieser Folge bespricht Prof. Dr. Thomas Riehm ein Urteil des 19. Zivilsenats des OLG Karlsruhe vom 27.07.2023. Gegenstand der Entscheidung ist zum einen die Frage, welche Sicherheitsvorkehrungen beim Versand von E-Mails im geschäftlichen Verkehr getroffen werden müssen. Zum anderen wird erörtert, welche Rechtsfolge eintritt, wenn der Gläubiger einer Geldforderung diese Sicherheitsvorkehrungen nicht trifft, Dritten dadurch ein Hackerangriff gelingt, bei dem die Dritten dem Schuldner eine abweichende Kontoverbindung für die Zahlung mitteilen und der Schuldner daraufhin den geschuldeten Betrag an das vermeintlich neue Konto des Gläubigers überweist. Die Examensrelevanz der Entscheidung ergibt sich daraus, dass sie zeigt, wie das über einhundertjährige Schuldrecht auf die Herausforderungen und Gefahren des digitalen Wandels reagiert. Diese Problemstellung eignet sich hervorragend, um abzuprüfen, wie gut Examenskandidatinnen und –kandidaten vermeintlich unbekannte und exotisch anmutende Sachverhalte mit juristischer Methodik den bekannten Normen subsumieren können. Aktenzeichen: 19 U 83/22 MMR 2023, 761