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Hausverkauf Notartermin - Was passiert bei einer notariellen Beurkundung? 4 года назад

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Hausverkauf Notartermin - Was passiert bei einer notariellen Beurkundung?

Wieviel ist meine Immobilie eigentlich wert? Hier kostenlose und sichere Immobilienbewertung bekommen: https://www.aeonis.de/kostenlose-bewe... ------------------------------------------------------------------ Sie wollen eine Immobilie kaufen oder verkaufen und fragen sich, was Sie bei der Notariellen Beurkundung erwartet? Dann ist dieses Video genau richtig für Sie! Beim Verkauf von Wohnung, Haus oder Grundstück kommen Sie nicht daran vorbei: Der Notar muss den Verkauf notariell beurkunden. Anders kann ein offizieller Kaufvertrag nicht zustande kommen. Aber warum ist das so? Das liegt daran, dass rechtlich gesehen (laut §311 BGB) nur ein Notar Änderungen im Grundbuch veranlassen kann, die dann vom Amtsgericht rechtlich ausgeführt werden. Was ist ein Grundbuch? Ein Grundbuch ist im Prinzip für eine Immobilie das, was ein Fahrzeugbrief für ein PKW ist: Im Grundbuch steht, wer der Eigentümer der Immobilie ist (und wer es war) und auch welche Grundschuld oder sonstige Lasten auf die Immobilie eingetragen wurden. (Ein ausführliches Video zum Grundbuch folgt bald) Beim Verkauf der Immobilie muss also ein neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden – und da nur ein Notar Änderungen im Grundbuch veranlassen kann, führt kein Weg an einer Notariellen Beurkundung vorbei. Beispielhafter Ablauf: Sie haben mithilfe Ihres Maklers oder Immobilienberaters Ihr Traumhaus gefunden und entscheiden sich für den verbindlichen Kauf. Nach der Verhandlung über Preis, Übergabetermin und sonstige Bedingungen mit dem Verkäufer, wird Ihr Makler in aller Regel einen Kaufvertrags-Entwurf bei einem Notar Ihrer Wahl beantragen. Beim Beurkundungstermin im Notarbüro wird der Kaufvertrags-Entwurf dann endverhandelt. Hier besteht also gegebenenfalls nochmal die Möglichkeit mit dem Verkäufer über Feinheiten und Einzelheiten zu verhandeln. Außerdem können offene Fragen noch beantwortet werden, wobei der Notar auch eine neutrale, beratende Position einnimmt. Wenn sich Käufer und Verkäufer über die Bedingungen geeinigt und den Kaufvertrag unterzeichnet haben, folgt die Unterschrift und der Stempel vom Notar. Ab dann ist der Vertrag offiziell notariell beurkundet und der Notar erhält mit dem Kaufvertrag eine zweckgebundene Vollmacht. Falls Sie einen Makler beauftragt haben, ist ab diesem Zeitpunkt die Maklergebühr fällig. Der Notar ist von da an für die rechtliche Ausführung des Kaufvertrages verantwortlich. Er wird im Anschluss Kopien des Kaufvertrags and Käufer und Verkäufer, den Makler, und alle weiteren beteiligten Instanzen, wie dem Grundbuchamt oder dem Finanzamt weitergeben. Der Notar beantragt für Sie eine Erwerbsvormerkung Im Grundbuch. sobald alle Voraussetzung geprüft und erfüllt wurden (Das Grundbuch ist in Abschnitt III Lastenfrei, die Gemeinde verzichtet auf ihr Vorkaufsrecht etc.) und der Kaufpreis gezahlt wurde, veranlasst der Notar eine Umschreibung im Grundbuch und Sie als Käufer werden dort schließlich als Eigentümer eingetragen. Die offizielle Übergabe Ihres neuen Hauses erfolgt dann zum vereinbarten Übergabetermin. Was kostet der Notar? Die Kosten für den Notar übernimmt in aller Regel der Käufer. Die Kosten berechnen sich nach Notarkostenverordnung und richten sich nach der Höhe des Kaufpreises (1%-2% des Kaufpreises). Das heißt jeder Notar kostet gleich viel. Es empfiehlt sich also einen Notar zu wählen, den man vielleicht schon kennt oder einer der von Ihrem Makler oder Immobilienberater vorgeschlagen wurde. Bei beispielsweise 300.000 Euro können Sie in etwa mit folgenden Kosten rechnen: Beurkundung des Kaufvertrages: 1.270,00 € Beurkundung der Grundschuld: 485,00 € Tätigkeiten zum Vollzug des Kaufs: 317,50 Betreuungsgebühr: 317,50 € Summe der Notarkosten netto: 2.390,00 € Summe Notarkosten brutto (16% MwSt. / 19% MwSt.): 2.772,40 / 2844,10 Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch: 317,50 €* Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch: 635,00 €* Eintragung Grundschuld im Grundbuch: 485,00 €* Erstellung des Grundschuldbriefs: 145,50 €* Löschung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch: 25,00 €* Summe der Grundbuchkosten: 1.608,00 € Gesamtsumme Notar- und Grundbuchkosten: 4.380,40 € / 4.452,10 € Da für jeden Immobilienverkauf stets ein sehr individueller Kaufvertrag entsteht, gibt es natürlich noch viele weitere Besonderheiten, Ausnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten. Falls Sie Fragen bezüglich Ihrer Immobilie oder eines anstehenden Notartermins haben, kommen Sie gerne auf uns zu – wir beraten Sie gerne! Falls dieses Video hilfreich für Sie war, geben Sie uns gerne einen Daumen nach oben – das hilft uns sehr weiter und sorgt dafür, dass mehr Leute dieses Video finden! Falls Sie sich für weitere informative Videos rund um das Thema Immobilien interessieren, abonnieren Sie gerne unseren Youtube-Kanal – dann verpassen Sie keines unserer Videos mehr.

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