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Roland Schatz von Media Tenor im Interview: Ein aktuelles höchstrichterliches Urteil bestätigt jetzt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk die inhaltliche Programmzusammensetzung transparent muss. Wenn über einen längeren Zeitraum ein erhebliches Missverhältnis auftritt, kann potenziell der Rundfunkbeitrag ungerechtfertigt sein. Dies nachzuweisen erschien dem Gericht eine hohe Hürde; sie kann aber genommen werden, weil es Medieninhaltsforschung gibt, die regelmäßig die relevanten Inhalte erhebt. Das erwähnte Buch: https://www.amazon.de/exec/obidos/ASI... Derzeit gratis als PDF: http://de.mediatenor.com/images/Mahre... Media-Tenor: http://de.mediatenor.com/de Das am Ende erwähnte Spiel: https://www.swr.de/unternehmen/kommun... (danke für die Recherche, Arbeit meiner Zuschauer).  STOPP: Bitte schicken Sie keine Mails an meine Uni-Adresse! Diese Adresse ist ausschließlich für dienstliche Angelegenheiten vorgesehen. Mein Videokurs ist schon vorbestellbar, erscheint aber erst am 15. Dezember 2025. https://payhip.com/b/2qBmr Die 36 Strategeme: Print: https://www.amazon.de/exec/obidos/ASI... Als Hörbuch: https://payhip.com/b/4nBZl ►WEITERE INFORMATIONEN VON TEAM RIECK: Das jüngste höchstrichterliche Urteil zum Rundfunkbeitrag markiert eine substantielle Wende in der Governance-Struktur der deutschen Medienlandschaft. Es etabliert ein Informationsrecht der Beitragszahler, das eine neue Stufe der Rechenschaftspflicht (Accountability) für die öffentlich-rechtlichen Sender begründet. Ökonomisch betrachtet transformiert diese Entscheidung die Beitragszahler von passiven Finanziers zu Prinzipals mit einklagbaren Informationsansprüchen gegenüber ihren Agenten, den Rundfunkanstalten. 1. Das Informationsrecht als Korrektiv eines Marktversagens In einem regulären Medienmarkt signalisieren Zuschauerpräferenzen und Werbeeinnahmen die Performance eines Anbieters. Den öffentlich-rechtlichen Sendern fehlt dieser Preismechanismus. Die Zwangsfinanzierung schafft ein klassisches Principal-Agent-Problem, bei dem der Agent (der Sender) nicht unmittelbar über seine Output-Qualität gegenüber dem Principal (dem Beitragszahler) rechenschaftspflichtig ist. Das neue Informationsrecht wirkt hier als institutionelles Korrektiv. Es verpflichtet die Sender zur Offenlegung, inwieweit sie ihren gesetzlich definierten Funktionsauftrag – die Bereitstellung von Vielfalt, Integration und Ausgewogenheit – tatsächlich erfüllen. Diese jährliche Rechenschaftslegung über Programmzusammensetzung und Inhalte ist essentiell, um die Qualität des öffentlichen Gutes „rundfunkgebührenfinanziertes Programm“ zu messen und zu sichern. Bislang operierten die Sender in dieser Hinsicht in einem informationsökonomischen Vakuum, was zu Ineffizienzen und einem Legitimitätsdefizit führen konnte. 2. Die Überwindung der Beweishürde durch wissenschaftliche Medieninhaltsanalyse Die juristische Hürde, ein „strukturelles, dauerhaftes und erhebliches“ Defizit nachzuweisen, erscheint auf den ersten Blick hoch. Aus wissenschaftlicher Perspektive ist diese Hürde jedoch nicht nur sinnvoll, sondern auch überwndbar. Die Forderung nach einem Langzeitnachweis entspricht dem ökonomischen und sozialwissenschaftlichen Grundsatz, dass nur umfangreiche Erhebungen aussagekräftige Rückschlüsse auf systematische Verzerrungen zulassen. Die entscheidende Innovation des Urteils liegt in der impliziten Anerkennung wissenschaftlicher Medieninhaltsanalysen als valides Beweismittel. Anstelle anekdotischer Evidenz oder privater Strichlisten können nun systematische, replizierbare und peer-reviewte Langzeitstudien herangezogen werden. Forschungsinstitute und Universitäten (beispielsweise Mainz, München) generieren seit Jahren Daten, die eine strukturelle Asymmetrie in der Berichterstattung quantifizieren. Diese Studien fungieren damit als neutrale, dritte Instanz und senken die Transaktionskosten für den einzelnen Beitragszahler erheblich, sein Informationsrecht auch praktisch durchzusetzen. ►WEITERES VON CHRISTIAN RIECK: ○YouTube: https://www.youtube.com/c/ProfRieck?s... ○Instagram: / profrieck ○Twitter: / profrieck ○LinkedIn: / profrieck Hinweis: Die angegebenen Links können Affiliate-Links sein, bei denen ich eine Provision bekomme. Vielen Dank, falls Sie diese Links nutzen! Haftungsausschluss: Dies ist ein Bildungskanal, kein Finanz- oder Medizinkanal. Der Inhalt meiner Videos bzw. Podcasts dient ausschließlich zur allgemeinen Information und ist kein finanzieller oder medizinischer Rat oder gar eine persönliche Empfehlung. #profrieck #mediatenor #GEZ