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Der Neue Pavillon im Charlottenburger Schlossgarten wurde nach den Entwürfen des Architekten Karl Friedrich Schinkel als privater Rueckzugsort für den Koenig Friedrich Wilhelm III von Preußen von 1824/25 errichtet. Vorbild für das Sommerhaus waren klassizistische italienische Villen. ( Es sollte ein Haus für das Leben mit seiner zweiten Frau werden. Allerdings haben der König und seine Frau nie gemeinsam im Neuen Pavillon gewohnt.) Im zweiten Weltkrieg wurde der Neue Pavillon nahezu zerstört, 1960 wieder aufgebaut und nach umfassender Sanierung seit 2011 mit einer neuen Dauerausstellung wieder eröffnet. QUELLENANGABE : Stiftung Preussische Schlösser und Gärten Berlin/ Brandenburg Das Mausoleum im Schlosspark Charlottenburg wurde 1810 nach dem Tod der preußischen Königin Luise errichtet. ("Königin Luises Tempel für die Ewigkeit ") Später wurde es zur Grabstaette weiterer bedeutender Mitglieder des preußischen Königshauses. Am 9 November 1824 heiratete Friedrich Wilhelm III. die Gräfin Auguste von Harrach, im engsten Kreis, in der Schlosskapelle von Charlottenburg. Da die Braut nicht standesgemäß war, wurde eine Ehe zur linken Hand, d.h. morganatisch vollzogen. Die Gräfin wurde zur Fürstin Liegnitz erhoben. Die Ehe blieb kinderlos. Diese 2. EHE war für Friedrich Wilhelm III. eine "reine Privatsache". Auguste Fürstin von Liegnitz, geborene Gräfin Harrach wurde am 30.August 1800 in Prag geboren und starb am 5.Juni 1873 in Homburg. Sie wurde im Mausoleum im Schlossgarten von Charlottenburg beigesetzt. Eine Grab - oder Gedenktafel befindet sich nicht im Mausoleum. Viel wurde ueber die zweite Ehefrau des Königs nicht bekannt. Sie war 30 Jahre jünger als er, aus altem österreichischem Adel, nicht standesgemäß und dazu (anfangs) katholisch. Während eines Kuraufenthaltes in Teplitz lernte der Koenig die junge Frau kennen und verliebte sich in sie. In den Folgejahren musste Auguste Fürstin von Liegnitz, durch das strenge höfische Protokoll, viele Demütigungen ertragen, nicht nur, dass sie den Prinzen und Prinzessinnnen den Vortritt überlassen musste, durfte sie sich nicht in der Öffentlichkeit in der Nähe ihres Mannes aufhalten. Als Friedrich Wilhelm III. starb, durfte sie bei der Beisetzung nicht anwesend sein. .