У нас вы можете посмотреть бесплатно Brandaktuelle Entscheidung des BFG (14.1.2025) zur Selbstanzeige! или скачать в максимальном доступном качестве, видео которое было загружено на ютуб. Для загрузки выберите вариант из формы ниже:
Если кнопки скачивания не
загрузились
НАЖМИТЕ ЗДЕСЬ или обновите страницу
Если возникают проблемы со скачиванием видео, пожалуйста напишите в поддержку по адресу внизу
страницы.
Спасибо за использование сервиса ClipSaver.ru
Der BFG stellt in seiner brandaktuellen Entscheidung vom 14.1.2025 klar, dass eine Korrekturmeldung an die Registerbehörde am selbigen Tag der Selbstanzeige NICHT erforderlich ist für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige! Eine Selbstanzeige folgt nämlich dem Regulativ des § 29 FinStrG. § 29 FinStrG sieht eine Schadensgutmachung nur bei Abgabenverkürzungen vor, die es bei WiEReG-Meldedelikten naturgemäß nicht gibt. Eine Korrekturmeldung an die Registerbehörde als Form einer Schadensgutmachung ist daher entbehrlich. Eine begrüßenswerte Entscheidung sowie Klarstellung seitens des BFG. Die FAQ des BMF zum WiEReG auf der Homepage des BMF in Punkt 12, aus der sich die bisherige Sichtweise (=Selbstanzeige an das Finanzamt/Amt für Betrugsbekämpfung und danach, aber unbedingt und noch dazu am selbigen Tag wie die Selbstanzeige (und keinesfalls auch nur 1 Tag später!) Korrekturmeldung an die Registerbehörde als Voraussetzung für eine wirksame Selbstanzeige) ableitete, sind damit insoweit obsolet und erwarten wir eine entsprechende Änderung beim nächsten fresh-up der FAQs!