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§ 31 BtMG "Kronzeugenregelung" Im Betäubungsmittelstrafrecht kann der Beschuldigte nach Paragraph 31 BtMG straflos ausgehen, wenn er gegen andere Personen aussagt und so Aufklärungshilfe leistet. Das ist der umgangssprachliche “31er”. Die Voraussetzungen dafür sind relativ hoch, die Aufklärungshilfe ist formlos möglich. Voraussetzungen von § 31 BtMG Betäubungsmittelstrafrecht § 31 BtMG ist nur im Betäubungsmittelstrafrecht anwendbar. Es gibt zwar parallele Vorschriften zum Beispiel im StGB, die Möglichkeiten sind dort aber weniger Umfassend. Tatsachen aus dem Wissen des Täters Derjenige, der von Paragraph 31 BtMG profitieren möchte, muss eigenes Wissen über weitere Taten haben. Die Tatsachen, die Ausgesagt werden, müssen nach tatrichterlicher Überzeugung zutreffend sein. Bloße Gerüchte oder Vermutungen reichen nicht aus. Freiwilligkeit Um § 31 BtMG anzuwenden, muss die Aussage freiwillig erfolgen. Das bedeutet, die Aussage muss der Entscheidungsfreiheit unterliegen. Das ist der Fall, wenn sich der Täter in seiner Vorstellung frei entscheiden kann und noch selbst die Wahl hat. Aus welchen Gründen sich der Täter dann für die Aussage entscheidet ist unerheblich. Freiwilligkeit ist nicht gegeben, wenn der Täter glaubt, dass er nicht mehr anders kann und keine freie Wahl mehr zu haben glaubt. Rechtzeitigkeit § 31 BtMG ist nur anwendbar, wenn die Aussage bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens gemacht wird. Das folgt aus § 31 S. 3 BtMG i. V. m. § 46b III Stgb. Das Hauptverfahren ist nach § 207 STPO eröffnet, wenn der Eröffnungsbeschluss erlassen ist. Diese Zeitgrenze ist bedeutend und sollte unbedingt beachtet werden. Besprechen Sie sich im Zweifel schnellstmöglich mit Ihrem Anwalt für BtMG. Diese Zeitgrenze sollte keinesfalls dazu verleiten, eine Aussage unüberlegt und nicht perfekt vorbereitet zu tätigen. Von der Polizei wird die Zeitgrenze des § 31 BtMG gerne genutzt, um in Vernehmungen Druck auf den Beschuldigten aufzubauen und so ein Geständnis zu erreichen. Für Paragraph 31 BtMG ist nicht notwendig, dass der Täter seine Aussage zum frühestmöglichen Zeitpunkt macht. Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte Tipps: ⛔️ Keine Aussage ⛔️ Keine freiwilligen Maßnahmen ⛔️ Nichts unterschreiben Ich beantworte live Fragen zum Strafrecht. Fachanwalt für Strafrecht München, Stuttgart, Freilassing, Frankfurt am Main Konstantin Grubwinkler Strafrecht - Live Instagram: / rgranwaelte X: / rgranwaelte Discord: / discord Konstantin Grubwinkler Fachanwalt für Strafrecht Partner, Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte Strafverteidiger #31er #Deutschland #deutsch