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Tabakrichtline TPD2 - Folge 12 Wie zu erwarten wurde das Gesetz somit angenommen. Die Grünen stimmten mit nein, die Linken enthielten sich. Das Gesetz hat den Bundesrat bereits passiert. Der hat dazu Änderungswünsche angegeben. In wie weit diese nun bereits Teil des Gesetzes sind entzieht sich unserer Kenntnis. Es ändert im Großen und Ganzen aber auch nichts mehr. Was bedeutet das für uns Dampfer? Natürlich werden jetzt viele wissen wollen, was das Gesetz für sie nun bedeutet. Und um es klar und ehrlich zu sagen: Dass kann derzeit noch niemand so genau sagen. Die Auswirkungen auf den einzelnen Konsumenten werden aber sicherlich kaum ins Gewicht fallen. Klar ist mit der Verabschiedung definitiv, dass die Hersteller der Geräte nun bis zum Oktober wie bisher auch weiter produzieren dürfen. Und danach gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 20. Mai 2017. Bis dahin ist noch eine Menge Zeit, die Hersteller können Ihre Produkte anpassen, sich juristisch beraten lassen, die unklaren Gesetzesformulierungen werden bis dahin ausbaldowert werden. Ebenso welche Zusatzstoffe in fertigen Liquids verboten sein werden etc. Möglicherweise ergeben sich hier sogar Klagegründe gegen das Gesetz, denn wie Dr. Terpe anmerkte gibt es nichts was „unschädlich“ ist. Man wird sehen was die nächsten Wochen und Monate bringen. Es wird noch ein zweites Gesetz bzw. eine zweite Gesetzesfindung kommen, die vor allem die Aromen und das Werbeverbot betreffen wird. Aber das wird sehr wahrscheinlich 2017 werden. Und die Stimmen, die sich differenzierter und wohlwollender zur E-Zigarette äußern, werden lauter. Selbstverständlich halten wir Euch auf dem Laufenden und versuchen möglichst zügig eine Liste aufzustellen was sich für den Verbraucher nun definitiv ändern wird. Aber es wird nicht so viel sein. Das ist jetzt klar und so schnell auch nicht mehr zu ändern.