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Mehr Rechte für die Polizei bei der Fahndung nach Verdächtigen: Die Ermittler sollen künftig über DNA-Spuren die Farbe von Haut, Haar und Augen sowie das Alter eines flüchtigen Täters feststellen dürfen. Nur ein Punkt eines umfassenden Gesetzentwurfs zur Modernisierung von Strafverfahren, den das Justizministerium zur Abstimmung an die anderen Ministerien weitergeleitet hat. Die neu gewonnen Erkenntnisse seien grundsätzlich geeignet, die Ermittlungen voranzubringen und den wahren Sachverhalt aufzuklären, heißt es in der Begründung zu dem Entwurf. Doch es gibt auch Kritik, da die Erweiterung der DNA-Fahndung einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt. Das schreibt auch das Ministerium. Dieser sei aber verhältnismäßig. Bisher ist nur die Erfassung des Geschlechts durch einen DNA-Test erlaubt. Außerdem kann die Polizei einen sogenannten DNA-Abgleich machen: Entdecken Beamte an einem Tatort eine DNA-Spur - etwa Haare, Hautschuppen oder Bluttropfen - können sie in einer Datenbank erkennen, ob der mutmaßliche Täter schon polizeilich mit seiner DNA erfasst ist. Verboten bleibt laut Entwurf die Auswertung der biogeografischen Herkunft eines mutmaßlichen Täters.