У нас вы можете посмотреть бесплатно Hamburg, Germany: Wandsbek - Wandsbeker Marktplatz / Marktstraße, ZOB - Luftpanorama - 4K - 0457 или скачать в максимальном доступном качестве, видео которое было загружено на ютуб. Для загрузки выберите вариант из формы ниже:
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Please subscribe to channel for more videos, thank you! Bitte den Kanal für weitere Videos abonnieren, vielen Dank! ... Videosequenzen für eigene Projekte lizenzieren? Hier finden Sie mehr Infos: http://www.videobilder.eu/lizenzen.html Für Motivsuche bitte einfach Suchbegriffe (Orte, Straßen, etc.) bei der Suche im Kanal eingeben. ... RECHTLICHE HINWEISE: Drohnenbetrieb / Luftverkehr: Alle in diesem Kanal gezeigten Luftaufnahmen wurden unter Beachtung der jeweils geltenden länderspezifischen Regelungen und der gesetzlichen Grundlagen angefertigt. Sofern für bestimmte Aufnahmen eine Allgemeinerlaubnis, Kontrollfreigaben oder Sondergenehmigungen erforderlich waren, wurden diese jeweils nachweislich beantragt und genehmigt. Datenschutz/DSGVO/Persönlichkeitsrechte: Personen, KFZ-Kennzeichen, Hausnummern, etc. sind in keinem der gezeigten Luftbildvideos identifizierbar dargestellt. Die Kamera- und Objektiv-Auflösung in Verbindung mit dem Abstand zu den Objekten lassen dieses technisch auch nicht zu. Weitere Aufnahmedaten wie Datum und Uhrzeit werden im Regelfall zudem nicht veröffentlicht. Panoramafreiheit / Mögliche Darstellung von urheberrechtlich geschützten Werken: Die Veröffentlichung von Luftaufnahmen urheberrechtlich geschützter Werke und Bauwerke ist regelmäßig genehmigungsfrei zulässig, soweit diese auch von öffentlich zugänglichen Bereichen perspektivisch gleich oder ähnlich hätten gefilmt werden können. Zu öffentlichen Bereichen zählen auch Wasserwege und der zwangsläufige Aufenthalt auf Wasserfahrzeugen mit der dann möglichen perspektivischen Ansicht, sowie alle öffentlich zugänglichen erhöhten Aussichtsbereiche. In diesem Kanal sollen bei Luftaufnahmen keine einzelnen urheberrechtlich geschützten Werke und Bauwerke hervorgehoben dargestellt werden (z.B. durch eine Umkreisung, Objektverfolgung, etc.), es soll immer stets die Landschaft als Ganzes bestimmend gezeigt werden. Somit sind sämtliche Bauwerke als Beiwerke zu sehen, welche jeweils auch einzeln entfallen könnten (Siehe § 57 UrhG). Die Rechteinhaber von urheberrechtlich geschützten Bauwerken, welche aufgrund ihrer Größe die Umgebung maßgeblich mitbestimmen, müssen es hinnehmen, dass in unvermeidbarer Weise auch größere Teile oder das Werk in Gänze abgebildet werden, wenn dabei nahe Objekte (z.B. Straßen, Wasserwege, Stadtgebiete, andere Bauwerke und Gebäude, etc.) thematisch dargestellt und als im Fokus stehend gezeigt werden sollen oder ganze Luftpanoramen thematisiert werden. Bei einem Landschaftspanorama ist davon auszugehen, dass das Panorama selbst im Zentrum steht, alle möglichen Bauwerke als Beiwerk dienen und damit jeweils einzeln entfallen könnten. Das gleiche gilt bei Flügen entlang von Straßen oder Wasserwegen und über Gewässer wenn sich Bauwerke an deren seitlichen Rändern befinden. Weiter ist anzumerken, dass Bauwerke erst nach deren maßgeblicher Entwurfs getreuer Erstellung gegebenenfalls als urheberrechtlich geschützt anzusehen sind, sofern im Sinne eine schöpferische diesem Entwurf gemäße Form und Gestalt bereits erkennbar ist und sofern der Entwurfsersteller nicht selbst auch ausführender Erbauer ist. So sind unfertige Bauwerke und Baustellen nicht zwingend bereits als urheberrechtlich geschütztes Werk zu sehen. ...