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In diesem 10. Video lernen wir die Rechte und Pflichten der Bundesregierung innerhalb der Aufgabenverteilung zwischen den Bundesorganen kennen. Aus oder auf diese Rechte und Pflichten kann die Bundesorgane in deiner Klausur von anderen Organen oder den Ländern verklagt werden oder selber klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. In diesem Fall musst die Rechte dann im Rahmen der Begründetheit des Rechtsbehelfes vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen. Wir schauen uns in dieser Notfallplaylist leider nur die Bundesregierung und ihre Rechte und Pflichten an und nicht die anderen Organe. Wenn du gut vorbereitet sein möchtest für deine Staatsorganisationsklausur, solltest du dir dringend noch die Rechte und Pflichten der anderen Organe anschauen. Beginne dabei mit dem Bundestag und den Abgeordneten, Fraktionen und Parteien und lerne diese sauber zu unterscheiden. Schaue dir auch den Bundespräsidenten an und gehe dabei am besten genau so vor, wie wir es hier für die Bundesregierung machen: Wir schauen uns zuerst an, wie die Bundesregierung eigentlich gebildet wird. Dann schauen wir uns an, welche Rechte die Bundesregierung nur zusammen hat als sog. Kollegialorgan und welche Rechte die einzelnen Teile des Organes auch alleine, insbesondere gegen die anderen Teile des Organes haben. Das sind bei der Bundesregierung der Kanzler/die Kanzlerin und die Minister:innen. Das sind die Richtlinienkompetenz und das Ressortprinzip. Nimm hier bitte mit, dass du im Staatsorganisationsrecht bei den Rechten und Pflichten immer ganz genau im Gesetz ließt wer das Recht/die Pflicht hat. Da liegen oft die Fallgruben in der Klausur, anhand derer man die Bearbeitungen differenziert benoten kann. Außerdem nehmen wir uns in diesem Video natürlich noch die Klausurklassiker rund um die Bundesregierung vor (deshalb ist es auch länger!): Die Vertrauensfrage des Bundeskanzlers und ob diese immer zulässig ist oder dann droht missbraucht zu werden; und Das (konstruktive) Misstrauensvotum des Bundestages. Bei beiden Rechtsinstituten versuche ich dir insbesondere die gegenseitige Kontrolle der Organe vor (Macht-)Missbrauch deutlich zu machen (checks and balance), die sich aus der rechtsstaatlichen Gewaltenteilung ergeben und hier besonders schön zur Geltung kommen. Das Grundgesetz ist eben auch ein (Regelungs-)Kunstwerk. Ich hoffe dir so die Angst vor der Klausur im Staatsorganisationsrecht mit der Bundesregierung nehmen zu können. Viel Spaß! Dein Jura-Justus