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Seit dem 1. Januar 2021 wird das Heilmittelbudget für Ärzte neu berechnet. Wurden bis zum Jahresende 2020 die Budgets genauer bestimmt, beispielsweise anhand der Diagnosen und des Alters der Patienten, um daraus ein auf den Arzt zugeschnittenes individuelles Budget zu errechnen, so ist die Art der Bestimmung aufgrund der europäischen Datenschutzgrundverordnung nicht mehr umsetzbar. Die KVSH ist hier an die gültige Gesetzgebung gebunden und hat keinerlei Spielraum. Ermittelt werden daher nun Durchschnittswerte. Grundlage sind hierfür – unabhängig von der Abrechnung – die kurativ behandelten Patienten ( = Fälle), die mit den durchschnittlichen Heilmittelkosten der Fachgruppe des Arztes ( = Fallwert Heilmittel) multipliziert werden. Daraus ergibt sich dann das für den Arzt berechnete Budget. Thomas Frohberg, Teamleiter Beratungen bei der KVSH, erläutert das neue Berechnungsverfahren und seine Hintergründe sowie die Auswirkungen für den einzelnen Arzt.