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LETZTE GENERATION: Kriminelle Vereinigung? Dieses Urteil gegen Klimakleber schafft neue Verhältnisse Das Landgericht München I hat in einer rechtskräftigen Entscheidung die Klimaschutzgruppe Letzte Generation als kriminelle Vereinigung eingestuft. Der Zweck und die Tätigkeit der Vereinigung seien auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet, entschied die Staatsschutzkammer des Gerichts in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung. Das Gericht verwies zur Begründung unter anderem auf Blockaden von Straßen und Flughäfen durch Klimaaktivisten der Letzten Generation. Mit der Entscheidung wies das Gericht zehn Beschwerden von Klimaaktivisten gegen vom Amtsgericht München genehmigte Durchsuchungen und Beschlagnahmen als unbegründet zurück. Diese haben keine weiteren Rechtsmittel mehr. Das Landgericht entschied, dass die Letzte Generation die Voraussetzung einer Vereinigung erfülle, weil sie nach den bisherigen Ermittlungen einen auf Dauer angelegten Zusammenschluss darstelle. Für die Bewertung, dass der Zweck der Vereinigung das Begehen von Straftaten sei, sei nicht die Voraussetzung, dass dies der Hauptzweck sein müsse, um als kriminelle Vereinigung eingestuft zu werden. Ausreichend sei, wenn das Begehen von Straftaten einer von gegebenenfalls auch mehreren Zwecken sei. Im konkreten Fall der Letzten Generation gehörten dazu die Nötigungen von Verkehrsteilnehmern insbesondere durch Festkleben und Sachbeschädigungen als wesentlich mitprägende Zwecke für die Gruppe. Diese Taten begründen nach Auffassung des Gerichts auch eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Mit Blick auf die Störung und Blockaden des Betriebs verschiedener Flughäfen und konzertierte Aktionen, um den Durchfluss verschiedener Ölpipelines zu unterbrechen entschied das Gericht, dass auch nicht von einer Geringfügigkeit der Straftaten auszugehen sei. Deshalb seien Durchsuchungsbeschlüsse rechtmäßig. Das Gericht hob hervor, dass der gesellschaftliche Diskurs durch illegitime Mittel verletzt werde, wenn eine Gruppierung versuche, sich – womöglich moralisch überhöhend – über die rechtsstaatliche Ordnung und die demokratischen Abläufe zu stellen. Dabei hob das Gericht hervor, dass Straftaten kein Mittel der freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Diskussion seien, sondern Ausdruck krimineller Energie und als solche juristisch nüchtern zu bewerten seien. Die Entscheidung fiel im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München gegen zahlreiche Mitglieder der Letzten Generation. In diesem Verfahren wird diesen unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Das Amtsgericht München erließ im Mai dazu mehrere Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse. Das Landgericht bestätigte nun die Voraussetzung für den Erlass der Durchsuchungsbeschlüsse. #letztegeneration #urteil #weltnachrichtensender Abonniere den WELT YouTube Channel / weltvideotv WELT DOKU Channel / weltdoku WELT Podcast Channel / weltpodcast WELT Netzreporter Channel / dienetzreporter Der WELT Nachrichten-Livestream http://bit.ly/2fwuMPg Die Top-Nachrichten auf WELT.de http://bit.ly/2rQQD9Q Die Mediathek auf WELT.de http://bit.ly/2Iydxv8 WELT Nachrichtensender auf Instagram / welt.nachrichtensender WELT auf Instagram / welt In eigener Sache: Wegen des hohen Aufkommens unsachlicher und beleidigender Beiträge können wir zurzeit keine Kommentare mehr zulassen. Danke für Eurer Verständnis - das WELT-Team Video 2023 erstellt