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Wenn der Arbeitgeber erheblich gegen seine Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz verstößt… 🕘 Inhalt: 0:00 - Intro 1:09 - § 23 Absatz 3 1:35 - Keinen Antrag stellen, ohne zuvor den Arbeitgeber abzumahnen 2:02 - Prozessieren Sie sachlich 2:28 - Normale Zusammenarbeit mit Ihrem Arbeitgeber Lesen Sie einmal nach. Im § 23 Abs. 3 BetrVG finden Sie das schärfste Schwert des Betriebsrats, den Antrag im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren. Dieses Verfahren ist seinerseits geregelt in den §§ 2a & 80-100 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG). Sie können vor dem Arbeitsgericht in einem speziellen Beschlussverfahren gegen den Arbeitgeber vorgehen und ihn an seine vielfältigen Pflichten erinnern. Und natürlich, wenn er gegen die verstoßen hat, dann setzt es unter anderem auch ein Zwangsgeld, wenn Sie das wünschen. Auch wenn viele Arbeitgeber ihre Vorurteile pflegen, die meisten Betriebsräte meiden den § 23 Abs. 3. Sie wünschen keinen Streit, sie suchen keinen Streit, sie hassen den Streit. Aber manchmal muss man ihn eben doch führen. Und für diesen Fall habe ich als Rechtsanwalt und Referent der W.A.F. drei Tipps für Sie. Tipp# 1: Stellen Sie keinen Antrag im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ohne zuvor den Arbeitgeber betriebsverfassungsrechtlich abgemahnt zu haben. Sie haben richtig gehört. Nicht nur der Chef kann den Arbeitnehmer, auch der Betriebsrat kann den Arbeitgeber abmahnen, wenn der beharrlich gegen seine Pflichten verstößt. Tipp #2: Prozessieren Sie sachlich. Es bringt nichts vor dem Arbeitsgericht im Beschlussverfahren so richtig auf den Putz zu hauen, wenn Sie hinterher mit dem gleichen Arbeitgeber nach einem Obsiegen im Prozess wieder zusammenarbeiten müssen. Das heißt, mäßigen Sie sich ein bisschen im Ton, ansonsten immer feste Druff. Tipp #3 erfahren Sie im Video! 🔴 Abonniere BetriebsratVideo für noch mehr BR-Wissen: https://www.betriebsrat.com/youtube 🎓 Fundierte Weiterbildung zum Thema Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2→ https://www.waf-seminar.de/br164 ℹ️ Weitere Informationen zum Thema ℹ️ Allgemeine Informationen zum Thema § 23 BetrVG: Verletzung gesetzlicher Pflichten → https://www.betriebsrat.com/gesetze/b... ❓ Hast du FRAGEN ❓ Dann hinterlasse einen Kommentar! Wir werden dir so schnell wie möglich antworten! ------------------------APP BETRIEBSRAT WISSEN------------------------ KOSTENLOS downloaden 👇 ▶️ Playstore → https://waf-seminar.de/betriebsratwis... 🍏 Appstore → https://waf-seminar.de/betriebsratwis... -----------------------------SOCIAL MEDIA----------------------------- 🎬 Youtube KanalAbo → https://waf-seminar.de/youtube 👥 Facebook → https://waf-seminar.de/facebook 📸 Instagram → https://waf-seminar.de/instagram -------------------------WISSEN & AUSTAUSCH-------------------------- 🎓 Seminare für Betriebsräte → https://waf-seminar.de ✉️ Newsletter für Betriebsräte → https://waf-seminar.de/newsletter 💬 Forum für Betriebsräte → https://betriebsrat.com/br-forum ℹ️ Wissensplattform für Betriebsräte → https://betriebsrat.com ------------------------------KONTAKT-------------------------------- 🙂 Wir sind für dich da Montag - Donnerstag: 8 Uhr - 18 Uhr Freitag: 8 Uhr - 17 Uhr 📞 08158 9972420 📧 mail@waf-seminar.de 🌐 https://waf-seminar.de