У нас вы можете посмотреть бесплатно Straftaten & Haftung als GmbH-Geschäftsführer in Unternehmenskrise und Insolvenz | Krise&Chance (3) или скачать в максимальном доступном качестве, видео которое было загружено на ютуб. Для загрузки выберите вариант из формы ниже:
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Im Dunstkreis von schätzungsweise 80 Prozent aller Insolvenzen werden Straftaten begangen. Typisch für die Krisenphase sind dabei Delikte wie Insolvenzverschleppung, Bankrott, Betrug, Kreditbetrug, Untreue, Bilanzfälschung und Steuerhinterziehung. Flankierend dazu haben Gesetzgeber und Rechtsprechung in den letzten Jahren systematisch die Managerhaftung ausgedehnt. Rechtsanwalt Fabian Arhelger gibt in diesem Teil 3 der Serie "Krise & Chance" einen kompakten Überblick über die wichtigsten Straftatbestände und Haftungsnormen in Krise und Insolvenz sowie drei Tipps, wie Sie Haftung vermeiden oder zumindest Vorsorge für einen etwaigen Prozess treffen können. --- Über die Serie Krise & Chance --- Die Beyond Return-Serie „Krise&Chance“ widmet sich der Frage, wie Sie als Geschäftsführer, Manager, Unternehmer, Gesellschafter und Investor eine Unternehmenskrise erkennen und richtig einordnen, andererseits aber auch (jenseits der Insolvenz) als Chance im Zuge einer mit modernen Mitteln geführten Restrukturierung bzw. Sanierung nutzen können. Hinweis: Die Inhalte dieses Videos dienen ausschließlich der Information und können - gerade in der akuten Krise - keinesfalls eine anwaltliche Einzelfallberatung ersetzen; eine Haftung ist ausgeschlossen. Für eine individuelle Beratung kontaktieren Sie Rechtsanwalt Fabian Arhelger ([email protected]) gerne jederzeit unter den am Ende angegebenen Kontaktdaten. **Update Januar 2021: Die zentrale Insolvenzhaftung in § 64 GmbHG a.F. wurde nunmehr verlagert in § 15b InsO n.F. ** In diesem Videobeitrag: (1.) Strafrechtliche Dimension von Unternehmenskrise und Insolvenz Betrug (§ 263 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Veruntreuung von Arbeitsentgelt bzw. Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB) Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und Bilanzstraftaten (§ 331 HGB) Insolvenzstraftaten: Bankrott (§ 283 StGB), Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB), Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB) und Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) (2.) Zivilrechtliche Dimension von Unternehmenskrise und Insolvenz Geschäftsführerhaftung / Culpa-Haftung (§ 43 GmbHG) Insolvenzhaftung (§ 64 GmbHG; seit 01.01.2021 § 15b InsO) Bedeutung der Business Judgement Rule (BJR) (3.) Tipps zur Haftungsvermeidung bzw. Haftungsbegrenzung in Krise und Insolvenz *** Vermögen Schützen als Unternehmer, Manager & Investor: Informationen zum Online Seminar "Vermögen Schützen" von und mit Rechtsanwalt Fabian Arhelger finden Sie unter http://www.vermögenschützen.com. *** Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt in Frankfurt am Main. Persönlicher Gesprächstermin mit RA Arhelger: https://www.acorfin.com/termin *** Rechtsanwalt Fabian Arhelger c/o Acorfin | Kanzlei für Unternehmen, Finanzierung & Vermögen Web: https://www.acorfin.com