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Homepages: https://www.muecke.de/ https://www.bvwm.de/ Mail: [email protected] Telefon: 06022/98-9000 Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG Steuerberatung 370 Grad Frühlingstr. 10-12 63839 Kleinwallstadt Grundstücksveräuße aus dem Betriebsvermögen sind Steuerpflichtig. Grundstücksverkäuft aus dem Privatvermögen sind grundsätzlich steuerfrei - außer - der Verkauf erfolgt innerhalb von 10 Jahren nach der Anschaffung. Wird das Grundstück allerdings ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt, dann ist der Verkauf auch innerhalb der 10 Jahre nicht steuerpflichtig (eine Rückausnahme zur Steuerbefreiung). Was passiert, wenn das Grundstück nicht nur zu Wohnzwecken, sondern auch teilweise als Arbeitzimmer genutzt wird. Diese Frage hat der Bundesfinanzhof mit einer sehr interessanten Begründung beantwortet. Durch das Arbeitszimmer alleine wird der Verkauf auch innerhalb von 10 Jahren nicht steuerpflichtig. Aufpassen müssen allerdings Einzelunternehmer, Personengesellschafter oder Gesellschafter von GmbHs. Beim Einzelunternehmer oder Personengesellchafter ist der Verkauf immer anteilig zu besteuern. GmbHs und Gesellschafter sollten verhindern, dass eine (ungewollte) Betriebsaufspaltung entsteht. Wenn Ihnen das Video gefällt bitte "Daumen nach oben klicken". Abonnieren Sie unseren Kanal und wir halten Sie gerne zu steuerlichen Themen auf dem Laufenden. StB Stefan Mücke Inhalt 0:00 kurzer Überblick 1:00 Besteuerungsunterschiede Betriebs- und Privatvermögen 1:25 Steuerpflicht privater Grundstücksverkäufe 1:50 Steuerbefreiung bei Eigennutzung 2:05 Arbeitszimmernutzung und Folgen daraus 3:40 Steuerpflicht für Unternehmer und GmbH-Gesellschafter