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Ihr Hausverkauf - Hypotheken, Darlehen, Grundschulden - von Herbert Herrmann HHImmobilien

Hypotheken, Darlehen, Grundschulden Finden Sie heraus, was im Grundbuch bezüglich Belastungen in Abteilung 3 (hier stehen die Grundschulden) noch drin steht. Möglicherweise sind diese damit verbundenen Schulden alle längst bezahlt. Wenn dem so ist, dann finden Sie die dazugehörigen Unterlagen (z. B. Grundschuldbriefe) und die Löschungsbewilligungen. Entweder das entsprechende Kreditinstitut hat Ihnen diese Unterlagen "irgendwann einmal" zugestellt. Dann sind Sie in Ihren Unterlagen zu finden. Oder sie sind noch bei der Bank. Rufen Sie dort an und tragen Sie Ihr Anliegen vor (daß Sie die Unterlagen zur Löschung der Grundschulden benötigen). Es gibt dort einen Sachbearbeiter, der nachschaut, ob die Unterlagen im Archiv sind. Gut, wenn er sie findet. Manchmal kommt es vor, daß die Bank die Unterlagen schon vor vielen Jahren an Sie, oder den damaligen Eigentümer rausgeschickt hat. Und Sie können diese jetzt aber nicht finden. Wenn jetzt jemand käme und gleich das Haus kaufen und bezahlen wollte, hätten Sie ein Problem. Solange die Unterlagen zur Löschung nicht präsent sind, bleiben die eingetragenen Grundschulden im Grundbuch bestehen. Das wird aber so niemand kaufen. Es ist ein sogenanntes Aufgebotsverfahren im Bundesanzeiger erforderlich mit einer anschließenden Kraftloserklärung der Grundschulden. Danach können Sie das Haus verkaufen. Oder der Käufer behält die den Gegenwert in Höhe der eingetragenen Grundschulden ein bis das Verfahren zur Kraftloserklärung der Grundschulden abgeschlossen ist. Das dauert in der Regel bis zu 6 Monaten. Es sind z. B. 200.000 eingetragen sind, und Sie verkaufen für 220.000. Dann bekommen Sie Ihr Geld entweder erst nach dem Verfahren und der Käufer muss min 6 Monate warten (wenn er das will), oder Sie erhalten 20.000, der Käufer zieht in das Haus ein, und Sie bekommen die 200.000 erst in 6 Monaten. Sollten die Grundschulden noch "valutieren" (nicht ganz bezahlt sein), so fragen Sie beim Kreditinstitut nach. Möglicherweise wird bei vorzeitiger Ablösung der Verbindlichkeiten eine "Vorfälligkeitsentschädigung" fällig. Diese kann abhängig von der Laufzeit und, der Höhe der Darlehenszinsen und des Restdarlehens schnell einige tausend EUR betragen. Gut, wenn man das vorher weiß... So, das war jetzt einmal zum Thema Grundschulden. Sie können die Zusammenfassung dieser Punkte hier als PDF-Dokument abrufen. Oder mir eine Email schreiben. Wir sehen uns dann bei der nächsten Lektion. Da schauen wir uns gemeinsam an, warum Sie das Grundbuch verstehen sollten. Bis in Kürze... Bei Fragen zum Thema, fragen Sie mich. Ich mache keine Rechtsberatung. Aber ich kann Ihnen weiter helfen, damit Sie Ihre Fragen von entsprechender Stelle rechtssicher beantwortet bekommen. Sie wissen ja: meine Aufgabe ist der effektive Immobilienverkauf zum Vorteil von allen Beteiligten. Speziell für ältere Menschen und Erbengemeinschaften. Falls Sie jemanden kennen, der eine Immobilie zu verkaufen hat, informieren Sie mich bitte darüber. Ich kann das dann erledigen. Und: Bitte schreiben Sie einen Kommentar. Geben Sie mir ein LIKE. Und abbonnieren Sie meinen Informations-Kanal.    / @hhimmobilienherbertherrman94     / hhimmobilien.stuttgart   Dankeschön. Herbert Herrmann HHImmobilien +4917610249993 [email protected]

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