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Wir erklären kurz den Unterschied zwischen Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und zeigen, warum diese wichtig sind. Hinweis: Seit dem 01. Januar 2023 gibt es für akute Krankheitssituationen ein gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht für Gesundheitsangelegenheiten. Im Unterschied zu den Möglichkeiten der Vorsorge mit einer Vorsorgevollmacht ist das Ehegattennotvertretungsrecht ausschließlich auf Entscheidungen im medizinischen Bereich beschränkt und ist auf sechs Monate begrenzt. Um für den Notfall weiterhin möglichst umfassend vorzusorgen, empfiehlt sich deshalb weiterhin eine Vorsorgevollmacht. Der Film wurde erstellt von der Katholischen Erwachsenenbildung Neumarkt und dem Evangelischen Bildungswerk Neumarkt in Zusammenarbeit mit der Betreuungsstelle im Landratsamt Neumarkt, der Caritas Kreisstelle Neumarkt, dem Betreuungsverein Die Brücke e.V. und der Abteilung für Palliativmedizin der Kliniken des Landkreises Neumarkt.