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Teilerfolg für die AfD: Dem Corona-U-Ausschuss wurden vier Fragen zu viel gestrichen! Der Hessische Staatsgerichtshof hat entschieden, dass im von der AfD-Fraktion sowie zwei weiteren Abgeordneten eingesetzten Corona-Untersuchungsausschuss vier Untersuchungsfragen zu Unrecht gestrichen wurden. Damit müssen nun elf statt sieben Fragen behandelt werden. Ein Teilerfolg. Dazu Volker Richter, Obmann der AfD-Fraktion im Corona-Untersuchungsausschuss: „Mit jeder Frage mehr haben wir einen Erfolg erzielt und mit jeder zusätzlichen Frage kann mehr Aufarbeitung geleistet werden. Unter den vier Fragen, die wir nun zusätzlich behandeln werden, sind auch zwei sehr wichtige, nämlich die nach Impfnebenwirkungen und die nach der Überlastung des Gesundheitswesens. Es gab zudem ein Sondervotum von vier von elf Richtern, die deutlich mehr Fragen zugelassen hätten, was umso mehr zeigt, wie komplex das Thema ist. Indem das Gericht mehr als sieben Fragen für verfassungsgemäß erklärt hat, ist auch der Beweis erbracht, dass die anderen Fraktionen sich einer sachlichen Aufarbeitung der Corona-Maßnahmenpolitik entgegengestellt und uns in unseren Rechten verletzt haben. Sie hätten selbst erkennen können, dass weit mehr Fragen zulässig waren, haben es aber auf eine Gerichtsentscheidung ankommen lassen – und damit wertvolle Monate verstreichen lassen. Es ist nun höchste Zeit, mit der inhaltlichen Arbeit im Ausschuss zu beginnen. Jetzt gibt es für die anderen Fraktionen keine Ausreden mehr.“ V. i. S. d. P.: Volker Richter, Obmann der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag im Corona-Untersuchungsausschuss Links zum Einsetzungsantrag: https://starweb.hessen.de/cache/DRS/2...