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#freitagskolloquien Die Digitalisierung des Zivilverfahrensrechts ist eine Thematik, die Wissenschaft und Praxis seit vielen Jahren begleitet und die durch die Corona-Pandemie erheblich an Schwung gewonnen hat. Die Vorteile digitaler Verfahren liegen auf der Hand. Nicht nur lassen sich Gerichtsverhandlungen mit Blick auf die Anforderungen des Gesundheitsschutzes sicherer durchführen als in Präsenz, auch sparen digitale Verfahren sehr viel Geld und Zeit – und sie können u.U. auch dazu beitragen, den Zugang zum Recht zu erleichtern. Die Göttinger Kolloquien zur Digitalisierung des Zivilverfahrensrechts (#freitagskolloquien) wollen einen Beitrag zur laufenden Reformdiskussion leisten. Dabei werden wir nicht nur die nationale Perspektive einnehmen, sondern auch grenzüberschreitende Zivilverfahren betrachten. Im Mittelpunkt der Kolloquiums zum Thema "Zivilgerichtliche Online-Klage", das am Freitag, den 13.02.2026, stattfand, stand das neue Gesetz zur Onlineklage im Zivilprozess, das der Bundestag beschlossen hat und das nach Verzicht des Bundesrats Ende 2025 in Kraft trat. Dr. Philip Scholz (Bundesministerium der Justiz), Prof. Dr. Marie Herberger (Universität Bielefeld) und Dr. Benedikt Quarch (RightNow) gaben dazu spannende Einblicke aus Gesetzgebung, Wissenschaft und Legal-Tech-Praxis.