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-~- Ist es strafbar, wenn ein Kind wegläuft aus dem Heim? Was wenn Eltern oder Dritte dabei helfen? Nur Handeln Dritter strafbar – nicht das des Kindes Doch liest man das Gesetz genau, kommt man zu dem Ergebnis, dass nicht jede Entziehung strafbar ist. Nur wenn eine dritte Person ein Kind entzieht, kann dies strafbar sein. Wenn das Kind selbst davonläuft z.B., dann ist dies keine Entziehung, weil eben der Dritte fehlt. Das heisst aber auch, dass sowohl die Anstiftung („hey, wie wäre es, wenn Du wegläufst“) i.S. §26 StGB straflos ist oder die Beihilfe („ok, ich schließe Dir die Tür auf“). Das bloße Obdach gewähren eines davongelaufenen Kindes ist ebenfalls nicht strafbar, weil hier kein aktives Entziehen vorliegt. Mehr unter https://www.activinews.tv/entziehung-... Mehr auf / activinews , / activinews und / activinews Euer Michael Langhans mit Team ~-~~-~~~-~~-~ Support us/Mitgliedschaft via BuyMeaCoffee: https://www.buymeacoffee.com/Activinews ~-~~-~~~-~~-~