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‼️ Hier geht's zu den anderen Fofftein-Folgen: ➡️ http://buceri.us/fofftein Paukenschlag-Urteil des Bundesarbeitsgerichts: In Deutschland besteht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung! Das war die Schlagzeile der Bild-Zeitung am 13. September 2022. Aber: Ist es wirklich sensationell, wenn Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen müssen? Immerhin sieht das Arbeitszeitgesetz Höchstgrenzen für die tägliche und die wöchentliche Arbeitszeit, Ruhezeiten und Pausenregelungen vor, für deren Einhaltung der Arbeitgeber verantwortlich ist. Wie soll er sie kontrollieren, wenn er die Arbeitszeit nicht erfasst? Es sieht also auf den ersten Blick so aus, als ob der Beschluss des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts nur eine Selbstverständlichkeit ausspricht. Ganz so einfach ist es allerdings nicht. Es gibt nämlich keine gesetzliche Regelung, die den Arbeitgeber generell zur Erfassung der Arbeitszeit verpflichtet. In der neusten Fofftein-Folge ordnet Prof. Dr. Matthias Jacobs das Urteil ein und gibt einen Ausblick über die Folgen für die Arbeitswelt. --- Prof. Dr. Matthias Jacobs, geboren am 2. Juli 1965, ist seit 2005 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Bucerius Law School in Hamburg. Er studierte Rechtswissenschaft in Mainz, legte 1992 das erste und 1996 das zweite juristische Staatsexamen ab. 1998 wurde Matthias Jacobs mit einer Arbeit über das Thema „Tarifeinheit und Tarifkonkurrenz“ promoviert. Die Habilitation folgte 2004 mit einer Arbeit über „Der Gegenstand des Feststellungsverfahrens – Rechtsverhältnis und rechtliches Interesse bei Feststellungsstreitigkeiten vor Zivil- und Arbeitsgerichten“. Zwischen 1997 und 2003 war Matthias Jacobs Geschäftsführer an der „Schule des deutschen Rechts“ der Jagiellonen-Universität Krakau, zwischen 2002 und 2003 auch geschäftsführender Assistent des „Europäischen Graduiertenkollegs Systemtransformation und Rechtsangleichung im zusammenwachsenden Europa“. 2004 und 2005 übernahm er Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Mannheim und Bielefeld. 2005 wurde er an die Bucerius Law School berufen. 2007 lehnte er einen Ruf der Universität Erlangen-Nürnberg und 2010 einen Ruf der Universität Heidelberg ab. Von Mai 2014 bis Oktober 2020 war er Geschäftsführer des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands und ist seitdem dessen Vizepräsident. Professor Jacobs forscht schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht (vor allem im kollektiven Arbeitsrecht) und im allgemeinen Zivilrecht (Schuldrecht). --- Mit der Videoreihe „Fofftein“ möchte die Bucerius Law School als Stiftungshochschule juristische Themen von gesellschaftlicher Relevanz für die interessierte, aber juristisch nicht vorgebildete Öffentlichkeit erklären und einordnen. Zu diesen Themen werden jeweils Mitglieder der Fakultät, Alumnae oder Alumni als Expert:innen eingeladen. Ein kurzes Video von etwa 5-10 Minuten – eben einer kurzen Kaffeepause – führt in die Thematik, beteiligte Akteure und die Umstände ein und erklärt die Grundsätze des behandelten rechtlichen Themas. Mit diesem Projekt möchte die Hochschule für Rechtswissenschaft in Hamburg ihrer gesellschaftlichen Verantwortung als Stiftungshochschule ein Stück weit gerecht werden und außerdem zur Versachlichung der oft hitzig geführten Debatten beitragen. Die einzelnen Folgen sollen nicht polarisieren, nicht einseitig darstellen oder sonst Einfluss nehmen, sondern das Wissen und die Erkenntnisse aus der Hochschulgemeinschaft nutzen, um aktuelle, gesellschaftliche oder politische Fragestellungen möglichst sachlich und differenziert zu erläutern. Die zu aktuellen Themen kurzfristig produzierten Videos sollen die juristischen Grundsätze verständlich machen, Problembewusstsein schaffen und die beteiligten Akteure vorstellen. --- Für die Kooperation beim Dreh des Intro danken wir dem Studierendenwerk Hamburg und für seine Mitwirkung bedanken wir uns besonders herzlich bei der guten Seele unseres Campus, Francesco Omobono. --- Dieses Video wurde produziert vom Learning Innovation Lab (LIL) der Bucerius Law School. Für mehr Informationen besuchen Sie http://buceri.us/LIL. --- ✅ Dieses Video wird unter der Lizenz CC BY 4.0 als Open Educational Ressource veröffentlicht. Bitte geben Sie bei der Nachnutzung als Urheber Prof. Dr. Matthias Jacobs an. Die Bucerius Law School misst dem Open Access und Open Educational Ressources eine große Bedeutung bei und möchte auf diese Weise als Stiftungshochschule einen Beitrag zu frei verfügbarem Wissen leisten. --- #BuceriusFofftein #BuceriusLaw #RechtGutErklärt