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Weiterarbeit im Gesundheitssektor trotz fehlender Impfung ab dem 16.03.2022 möglich? „Kann-Regelung“ in § 20a Abs. 5 Infektionsschutzgesetz lässt Gesundheitsämtern Spielraum, Pflegekatastrophe abzuwenden. Ein interessanter Beitrag aus dem Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte: https://netzwerkkrista.de/2021/12/28/... Beitrag zum Nachlesen: https://kanzlei-rohring.de/2021/12/29... Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Es soll mit diesen Beiträgen auch keine falsche Hoffnung gemacht werden. Es soll lediglich aufgezeigt werden, dass die konkrete Ausgestaltung des § 20a IfSG aktuell eine solche "Hintertür" offen hält. Eine Hintertür, die von der Politik auch jederzeit wieder geschlossen werden könnte. Rechtsstand : 29.12.2021 Ihr könnt uns gerne Kommentare schreiben, bitte beachtet aber, dass ich hier keine individuelle Rechtsberatung leisten kann und darf. Für eine kostenpflichtige individuelle Rechtsberatung im Arbeitsrecht kontaktiert gerne unsere Kanzlei ! Ellen Rohring Rechtsanwältin Fachanwältin für Steuerrecht Gut Warthe Salzkottener Str. 56 33106 Paderborn www.kanzlei-rohring.de https://kanzlei-rohring.de/impressum/