У нас вы можете посмотреть бесплатно BGH Classics: Gesamtbetrachtungsfall или скачать в максимальном доступном качестве, видео которое было загружено на ютуб. Для загрузки выберите вариант из формы ниже:
Если кнопки скачивания не
загрузились
НАЖМИТЕ ЗДЕСЬ или обновите страницу
Если возникают проблемы со скачиванием видео, пожалуйста напишите в поддержку по адресу внизу
страницы.
Спасибо за использование сервиса ClipSaver.ru
Trennt man nach der Abstraktion die schuldrechtliche Schenkung von der sachenrechtlichen Erfüllung, wären dinglich nachteilige Verfügungen durch Insichgeschäft möglich. Aufgrund der teleologischen Reduktion von § 181 BGB sind lediglich vorteilhafte Insichgeschäfte aus dem Verbot von § 181 BGB ausgenommen (teleologische Reduktion). Bei diesen ist eine sonst befürchtete Interessenkollision nicht denkbar. Dies ändert sich aber, wenn ein solches Schenkungsgeschäft auf nachteilige Art vollzogen werden soll. Hier griffe erneut eine Ausnahme von § 181 BGB (Erfüllung einer Verbindlichkeit). Man kann dieses als Jonglierspiel mit den Bällen der §§ 107, 181 BGB bezeichnen. Der BGH entschied in dem Klassiker, dass eine Gesamtbetrachtung von schuldrechtlicher und dinglicher Ebene erfolgen müsse. Die Literatur (und mittlerweile auch der BGH) ziehen eine teleologische Reduktion von § 181 BGB als Lösung vor. Beispiele sind: Schenkung und Übereignung einer Eigentumswohnung; Übertragung eines OHG-Anteils durch die Eltern auf ihr Kind. Der Beitrag greift typische Fragestellung aus der juristischen Ausbildung auf. Angereichert wird er mit Tipps für die Darstellung in der Klausur und Hausarbeit. --------------------------- https://juradelight.com ---------------------------