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Esther Feistkorn (BfR) mit ihrem Vortrag "Nutzung neuer Möglichkeiten zur vereinfachten Produktmitteilung im PCN-Format". Der Vortrag als pdf: https://www.bfr-akademie.de/media/wys... Die 13. BfR-Nutzerkonferenz zu Produktmitteilungen richtet sich an alle am PCN-Verfahren Beteiligten, wie die zur Mitteilung verpflichtete Industrie, nationale und regionale Behörden und GIZ in Deutschland und Europa. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist die für Deutschland zuständige (benannte) Stelle für die Entgegennahme und Bearbeitung von Produktmitteilungen für die medizinische Notfallberatung in den Giftinformationszentren der Länder (GIZ). Seit 1. Januar 2021 ist das Poison-Centres-Notification-Format (PCN-Format) nach Anhang VIII der CLP-Verordnung das gültige Mitteilungsformat für die Mitteilung von Produkten, die aufgrund ihrer gesundheitlichen oder physikalischen Einstufung nach Artikel 45 der Verordnung mitteilungspflichtig sind. Die Produktinformationen werden den benannten Stellen der Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt, in denen die Vermarktung (das Inverkehrbringen) vorgesehen ist. Darüber hinaus nimmt das BfR auch Produktmitteilungen zu Wasch- und Reinigungsmitteln und von der europäischen Formatharmonisierung noch nicht erfassten industriellen Gemischen nach nationaler Gesetzgebung entgegen. Auch Produktmitteilungen auf freiwilliger Basis sind für die Notfallberatung von großer Bedeutung und werden entgegengenommen. Die Produktmitteilungen werden im BfR geprüft und bearbeitet und an die sieben deutschen GIZ weitergeleitet. Die Umsetzung des neuen Verfahrens und seiner Aktualisierungen sowie die Erfahrungen der beteiligten Akteure mit dem PCN-Verfahren sollen im Vordergrund der diesjährigen Konferenz stehen. Das Programm finden Sie hier: https://www.bfr-akademie.de/media/wys...