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Heute will das Bundesverfassungsgericht ein Urteil über Kampfdrohneneinsätze der US-Streitkräfte, vom rheinland-pfälzischen Ramstein aus, fällen. Zwei Jemeniten werfen Deutschland vor, mitverantwortlich für völkerrechtswidrige US-Kampfdrohnenangriffe zu sein. Drohnen im Jemen werden von den USA aus gesteuert, die Steuerungssignale laufen über eine Glasfaserverbindung zur Militärbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz. Von dort aus werden die Signale über eine Satellitenstation an die Drohnen im Jemen weitergeleitet. Zwei Männer aus dem Jemen legten eine Verfassungsbeschwerde ein. Da die Bundesregierung mit der Air Base Ramstein die US-Drohneneinsätze ermögliche, habe sie eine besondere Pflicht, das Leben der Jemeniten schützen. Es geht um die Frage, ob die USA mit den Drohneneinsätzen gegen das Völkerrecht verstoßen und ob die Bundesregierung eine Schutzpflicht für die Jemeniten hat, weil sie den USA die Air Base Ramstein zur Verfügung stellt. Die vorherigen Instanzen haben in der Vergangenheit unterschiedliche Urteile gefällt.