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www.arps-steuerberater.de www.weidmann-recht-steuern.de Grundstückswerte sind in den letzten Jahren stark gestiegen und sorgen häufig für eine hohe Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Die Bescheide der Finanzämter sind kritisch zu würdigen. Für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer erfolgt eine Bewertung des Grundvermögens nach den Vorgaben des Bewertungsgesetzes. Den dort normierten typisierten steuerlichen Wertermittlungsverfahren für die Grundbesitzbewertung ist es immanent, dass diese in weiten Teilen pauschalierend wirken. Dabei werden weder individuelle Besonderheiten des einzelnen Grundstücks noch aktuelle Zins- und Wertentwicklungen berücksichtigt. In diesem Video diskutieren Steuerberater Michael von Arps-Aubert, Steuerberater und Matthias Weidmann, Rechtsanwalt und Steuerberater unter Moderation von Maximilian Pschiebel das Thema und zeigen auf, welche Möglichkeiten es gibt, damit sich die Grundbesitzbewertung durch das Finanzamt nicht zum Nachteil des Steuerpflichtigen auswirkt. Rechtsstand dieses Videos: Juli 2023 Hinweis: Unsere Videos werden nach bestem Wissen mit hohem Qualitätsanspruch erstellt, ersetzen jedoch nicht die individuelle Steuerberatung im Einzelfall. Da die steuerlichen Rahmenbedingungen in jedem Einzelfall von den Darstellungen abweichen können, übernehmen wir keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen; jedwede Haftung ist ausgeschlossen. von Arps-Aubert + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB Schloßstr. 30 12163 Berlin +49 (0)30 – 76 89 03 90 [email protected] Lothstr. 19 80797 München +49 (0)89 – 45 22 18 10 [email protected] Amtsgericht Charlottenburg, PR 315 B