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Gemeinnützige Organisationen haben im Vergleich zu manch rein kommerzieller Unternehmung zur Erreichung ihrer Ziele oft weniger Mittel zur Verfügung. Da erscheint es natürlich nachvollziehbar, wenn Kosten gespart werden, wo es nur geht. So werden zur Realisierung bestimmter Angebote bzw. zur Bewältigung verschiedenster Aufgabe nicht selten Honorarkräfte eingesetzt. Denn im Vergleich zu angestellten Arbeitnehmern fallen hier keine Abgaben im Bereich der Sozialversicherung an und auch gesetzliche Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmern wie etwa Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung oder Urlaub spielen keine Rolle. Wird im Zuge einer Betriebsprüfung festgestellt, dass eine eingesetzte Honorarkraft aber wie ein abhängig Beschäftigter arbeitet, kann es teuer werden. Die Kriterien zur Einordnung von Beschäftigungsverhältnissen sind vielfältig und oft weitläufig auslegbar. Risikobehaftet sind etwa Gruppierungen wie Fitnesstrainer, Musik- bzw. Tanzlehrer, Dozenten oder freie Projektmitarbeiter. Vor diesem Hintergrund klärt Rechtsanwalt und Vereinsrechtsexperte Jan Graupner in diesem Videobeitrag anhand einiger wichtiger Fragen über das Thema auf: 00:00 Vorstellung 00:26 Wann spricht man von Scheinselbstständigkeit? 02:11 Welche Probleme ergeben sich für Vereine im Zusammenhang mit der Scheinselbstständigkeit? 04:38 Welche Tätigkeitsfelder sind bei Vereinen mit Blick auf die Scheinselbstständigkeit risikobehaftet? 06:05 Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit man von einer abhängigen Beschäftigung spricht? 11:42 Wie kann sicher festgestellt werden, ob eine abhängige Beschäftigung vorliegt oder eine Tätigkeit selbstständig ausgeübt wird? 13:30 Wie läuft ein Statusfeststellungsverfahren ab? 14:31 Welche Unterlagen benötige ich für das Verfahren? 15:05 Was gilt es zu beachten, wenn das Verfahren vor der Aufnahme der Tätigkeit in Gang gebracht werden soll? 16:16 Ist ein Statusfeststellungsverfahren mit Kosten verbunden? 16:23 Wie lange dauert ein Statusfeststellungsverfahren? Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. --- 👇 Weitere Wissens- und Bildungsangebote rund um Vereine, Ehrenamt und Gemeinnützigkeit gibt es hier: 📚 Ratgeber: https://www.vereine-stiftungen.de/rat... 🎥 Videokurse: https://www.vereine-stiftungen.de/vid... 📬 Newsletter: https://www.vereine-stiftungen.de/new... 👇 Informationen zum Vereins- und Stiftungszentrum e.V.: 💻 Webseite: https://www.vereine-stiftungen.de/ 📞 Kontakt: https://www.vereine-stiftungen.de/kon... ❓ Impressum: https://www.vereine-stiftungen.de/imp... 🔒 Datenschutz: https://www.vereine-stiftungen.de/dat... 👇 Den gemeinnützigen Vereins- und Stiftungszentrum e.V. unterstützen: 🙏🏻 Herzlichen Dank für deine Unterstützung! Hier spenden: https://www.vereine-stiftungen.de/spe... --- Hinweis: Wir freuen uns über Ihre Kommentare hier auf YouTube, bitten aber um Verständnis, dass wir auf dieser Plattform keine fachlichen Auskünfte geben. Sofern Sie Fragen zu den hier aufgegriffenen Themen oder generellen Beratungsbedarf haben, melden Sie sich bitte über das Kontaktformular auf unserer Website bei uns.