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📚 Urteil über das Richten mit anderen als Allāhs Gesetzen 🖋️ Vom ehrenwerten Großgelehrten Sāliḥ ibn Fawzān al-Fawzān 📑 Übersetzung: Ishaq Abu Umar https://t.me/Die_authentische_Sunnah Frage: Ehrenwerter Schaich, möge Allāh gut mit ihnen verfahren. Von den schwierigsten und problematischsten Angelegenheiten bei den Jugendlichen oder bei einigen von ihnen, ist die Angelegenheit des Richtens mit den von Menschen erlassenen Gesetzen. So bitten wir um eine Klarstellung diesbezüglich. Möge Allāh der Erhabene sie bewahren. Antwort: Die Gelehrten haben dies verdeutlicht. Und der Tafsir von Ibn Kathir رحمه الله ist diesbezüglich am nächsten. Er sagt, dass wenn derjenige, der mit etwas anderem als dem Gesetz Allāhs urteilt, glaubt, dass dieses Gesetz besser wäre als das Buch Allāhs, und das sein Urteil besser wäre als das Urteil Allāhs, oder dass ein anderes Urteil als das von Allāh gleich wäre wie das Urteil Allāhs, und er glaubt, dass ihm darin die Wahl gelassen wurde; wenn er will waltet er nach dem was Allāh herabsandte oder auch mit etwas anderem, es wurde ihm die Wahl darin gelassen, auf jenen wird zweifelsohne mit dem Kufr (Unglauben) geurteilt. Dieser ist ein Kafir (Ungläubiger) mit Iğmā' (Konsens der Gelehrten). Wenn er aber fest davon überzeugt ist, dass das Urteil Allāhs die Wahrheit ist und dass die von Menschen erlassenen Gesetze falsch sind, er aber dennoch damit urteilt, aufgrund seiner Gelüste oder (weltlicher) Begierde, die er dadurch erlangt, so ist dieser ein Dhālim (Ungerechter) und ein Fasiq (Frevler). Jedoch wird nicht über ihn mit dem Kufr (Unglauben) geurteilt. Denn er ist fester Überzeugung, dass das Urteil Allāhs verpflichtend ist und dass alle anderen Urteile falsch sind. Jedoch tat er dies, um an eine Position zu gelangen oder aufgrund sonstiger weltlicher Begierden. Die (korrekte) Glaubensüberzeugung jedoch bleibt vorhanden. Seine Glaubensüberzeugung bezüglich dem Buche Allāhs, dass es die Wahrheit ist und dass es verpflichtend ist danach zu urteilen, bleibt bestehen. Dieser wird zum Frevler (Fasiq) erklärt und es wird nicht über ihn mit dem Unglauben geurteilt, da dies der Kufr der Taten ist (Kufr al-'Amaliy : Kufr der Taten). Quelle: Aus einer Audioaufnahme des Schaichs • Urteil über das Richten mit anderen als Al...