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Wer unsere Arbeit unterstützen mag: Paypal: [email protected] Empfänger: Claudia Jaworski IBAN: DE85100101783792101612 BIC: REVODEB2 Verwendungszweck: Schenkung Plädieren trotz Bedrohung oder doch eher Bedrohung wegen Plädierens? Der 48. Verhandlungstag im Untreueprozess gegen Dr. Reiner Füllmich am 21.03.2025 begann und endete mit einem Paukenschlag. Seit mehreren Prozesstagen schildert die Verteidigung einige Bedrohungslagen, die gegen sie gerichtet sind. Sie besteht auf der Einvernahme einer Zeugin, die Gewaltfantasien und Anzeigeoffensiven einer die Verurteilung herbeisehnenden Trollgruppierung belegen kann, zumal sie ihren Angaben zufolge von dieser Gruppierung instrumentalisiert werden sollte. Der Vorsitzende beschwichtigte die Verteidigung damit, dass sie ja im Gericht sicher sei. Dies trotz der Anwesenheit eines Mitglieds der Trollgruppe, welches der Zeugin persönlich sagte, dass er - ich zitiere - "Reiner noch im Gerichtssaal sterben sehen möchte". Als Aufklärer der ersten Stunde hat man Freunde wie Feinde, doch kann eine Feindschaft bis hin zu Todeswünschen gehen? Wie absurd ist es überhaupt jmd den Tod zu wünschen wenn es nur um Geld geht? Handelt es sich hier um einen Einzefall oder gibt es eine organisierte Bedrohungslage?