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📝 Sachverhalt Der Auftraggeber beabsichtigte die Beschaffung von bis zu 58 Feuerwehrhäusern im Wege eines Rahmenvertrags durch einen wettbewerblichen Dialog. Das Beschaffungsziel war ein innovatives Baukonzept in Serienbauweise ("Musterfeuerwehrhaus"), um so Gemeinden finanziell und personell zu entlasten. Hierzu hatte der Auftraggeber ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, was die Zulässigkeit einer Gesamtvergabe an einen Totalunternehmer (Planung und Bau aus einer Hand) untersuchen sollte. Der Gutachter kam zum Schluss, dass für die Beschaffung eines Fertighauses nur die Gesamtvergabe in Betracht käme, alles andere wäre unwirtschaftlich. Eine Architekturgesellschaft rügte nach der Veröffentlichung des Verfahrens die fehlende Losaufteilung. Sie argumentierte, dass die Kopplung von Planung und Bau den Marktzugang für spezialisierte Planungsbüros unzulässig erschwere. Der Auftraggeber verteidigte damit, dass für gesuchte Fertigbauweise nur die Gesamtvergabe in Betracht käme: nur durch die frühe Einbindung von Bauunternehmen ließen sich Skalierungseffekte und die technische Machbarkeit serieller Fertigbauweisen (z. B. Modulbau) bereits in der Planungsphase sicherstellen. Ein "durchschnittlicher Architekt" verfüge hierfür nicht über das nötige Know-how. 💡 Kernpunkt der Entscheidung Das OLG Rostock bestätigte die Unzulässigkeit der Gesamtvergabe. Gemäß § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB ist die getrennte Vergabe von Fachlosen der Regelfall. Eine Gesamtvergabe erfordert zwingende wirtschaftliche oder technische Gründe, die hier weder hinreichend dokumentiert, noch aus Sicht des Gerichts ausreichend ermittelt waren. Der Auftraggeber kann die Integration von Planung und Bau nicht einfach als "Beschaffungsziel" definieren, um die Losprüfung zu umgehen. Die Integration ist lediglich ein Mittel der Umsetzung. Die bloße Hoffnung auf Kostenvorteile oder eine "schnellere Umsetzung" reicht nicht aus, um auf Fachlose zu verzichten. Dass Architekten serielle Bauweisen nicht planen könnten, sei eine nicht belegte Vermutung. Vielmehr gehöre es zum Kernbereich der Architektenleistung, verschiedene Bauweisen zu evaluieren. Wichtige Belange wie Umweltaspekte oder Mittelstandsschutz seien nicht wirksam ermittelt und abgewogen wurden. #Bauwirtschaft #Vergabereform #Feuerwehrhaus #Projektentwicklung #Baukosten #EffizienzAmBau #BauNews #RechtTipp #Vergaberecht2025 #ÖffentlicherAuftraggeber #Architektur #SeriellesBauen #Modulbau #Totalunternehmer #Fachlosvergabe #Mittelstandsschutz #PlanungUndBau #Bauwesen #Ingenieure #Musterfeuerwehrhaus #Vergaberecht #OLGRostock #GWB #Rechtsprechung #Vergabekammer #ÖffentlichesBaurecht #Ausschreibung #Vergabeverfahren #Baujurist #Fachlose