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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin berät zum Thema private Blitzer. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts. „Private Blitzer. Geht das überhaupt? Das ist heute unser Thema. Willkommen zurück liebe Zuschauer, mein Name ist Henning Hartmann, ich bin Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Strafrecht in der Kanzlei Dr Hartmann und Partner in Oranienburg. Geschwindigkeitsverstöße sind unser täglich Brot und kürzlich gab es einen ziemlichen Aufschrei, als nämlich in einer Gemeinde in Hessen ein privater Dienstleister von einer Gemeinde kurzerhand beauftragt wurde Geschwindigkeitsmessung durchzuführen und dann wurden auf Grundlage dieser Messungen fleißig Bußgeldbescheide verschickt. Das hat nicht nur dazu geführt, dass diese Bußgeldbescheide sämtlich aufgehoben werden mussten, die waren alle rechtswidrig, sondern die Beteiligten wurden auch zu empfindlichen Strafen verurteilt, in einem Falle sogar eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und 3 Monaten. Was ist der Hintergrund? Eine Geschwindigkeitsmessung und die Sanktionierung eines Geschwindigkeitsverstoßes ist, jetzt kommt ein Begriff der hört sich hochgestochen an, ist aber wichtig, ist sogenanntes hoheitliches Handeln. Das ist also etwas, was ein berufener Amtsträger vornehmen darf und nicht ein privater Dienstleister, der dann kurz mal Sheriff spielt, um es platt zu sagen. Das geht nicht, das wurde hier ganz klar erkannt. Außerdem sei es so, dieses Messprotokoll, was dann regelmäßig erstellt wird, das ist das, wo wir Verkehrsanwälte unsere Verteidigungansätze unter anderem draus gewinnen, dieses Messprotokoll, das ist nichts anderes als eine öffentliche Urkunde, geregelt in Paragraph 348 Strafgesetzbuch. Eine solche öffentliche Urkunde kann nicht kurzerhand von einem Privaten erstellt werden, da würde dann der öffentliche Glaube missbraucht und das geht nicht. Wie ich meine, eine dringend erforderliche Richtigstellung des Gerichts. Ich gebe Ihnen gleich das Aktenzeichen. Zunächst aber, warum ist das so wichtig? Bei uns wird im Verkehrsrecht und bei den Ordnungswidrigkeiten, bei den Geschwindigkeitsverstößen noch genauer gesagt, von einem standardisierten Messverfahren gesprochen. Es hat also zunächst mal die Vermutung, wenn alles richtig gemacht wurde, dann dürfte auch das Ergebnis stimmen, deswegen kommen wir Verteidiger bei der Frage ins Spiel, wurde denn alles richtig gemacht? Wenn es aber so ein standardisiertes Messverfahren gibt, das einen öffentlichen Glauben hat und dann ist es natürlich umso fataler, wenn dort Private dann kurz mal die Spielregeln aufstellen. Das ist hier gerade gezogen worden, zum Glück muss man sagen. Jetzt kommt das Aktenzeichen OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.01.2020, Aktenzeichen 2 Ss 40/19. Wenn Sie Fragen oder Meinung dazu haben, schreiben Sie mir gerne, ansonsten klicken Sie gerne hier, dann werden Sie kostenlos und werbefrei weiterhin informiert, nicht über jedes bedeutungslose Urteil, ich komme nicht wegen Lappalien zu Ihnen, sondern nur, wenn mir etwas berichtenswert erscheint und zwar auf den Gebieten Verkehrsrecht, Strafrecht und da war doch noch was, Verkehrsstrafrecht. Bis zum nächsten Mal und Tschüss!“ Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de Kontakt: E-Mail: [email protected] Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg) Mehr Informationen zum Thema: Private Blitzer: Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister? https://www.ra-hartmann.de/verkehrsue... „Private Blitz“: Freiheitsstrafe für Beteiligte https://www.ra-hartmann.de/private-bl... Was ist Ihre Meinung zu dem Thema? Schreiben Sie es in die Kommentare. Auch bei Facebook unter: / rechtsanwaltskanzlei-dr-hartmann-partner