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In diesem Video erläutert Fachanwalt Henning Hartmann, wie Sie nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall Ihre Ansprüche auf Wertminderung geltend machen können, selbst bei älteren Fahrzeugen mit hoher Laufleistung. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts. „Ansprüche nach einem Verkehrsunfall. Darum geht es heute. Hallo liebe Zuschauer, mein Name ist Henning Hartmann. Ich bin Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Strafrecht in Oranienburg, nördlich von Berlin. Wenn Sie in einen unverschuldeten Verkehrsunfall geraten, dann geht es immer um zahlreiche Anspruchsarten. Heute soll es darum gehen: Was ist mit der Wertminderung? Wenn repariert wird und dann das Fahrzeug aber eben ein Unfall Fahrzeug ist, was kann ich dann verlangen an Erstattung? An dieser Stelle sind ganz viele Schadenspositionen, die durchdacht werden müssen, deswegen kann man auch niemandem mehr raten, ohne anwaltliche Unterstützung einen Verkehrsunfall zu regulieren oder das zu versuchen. Die Versicherer kürzen regelmäßig, wo sie können und das mit der Wertminderung ist ein Beispiel dafür. Es gibt nämlich inzwischen Rechtsprechung, dass Fahrzeuge, die eine bestimmte Laufleistung haben, trotzdem von einer Wertminderung umfasst sein können. Beispielsweise hat das OLG Oldenburg in einer Entscheidung aus dem Jahre 2007 festgehalten, dass 195.000 Kilometer Laufleistung heutzutage nicht mehr bedeuten, dass keine Wertminderung mehr eintreten kann. Das haben lange die Gerichte und natürlich auch die Versicherer einfach so vorgetragen. Bei dem alten Fahrzeug gibt es sowieso keine Wertminderung mehr. Das ist falsch. Auch in Bezug auf das Fahrzeugalter gibt es keine starre Grenze mehr. Früher hat es dann eben geheißen, ab einem bestimmten Fahrzeugalter kann ein verunfallte Auto nicht mehr an Wert verlieren durch einen Unfall. Nein, sagt das Landgericht Berlin beispielsweise. Im vorliegenden Fall war das Fahrzeug 11 Jahre und 3 Monate alt und trotzdem hat es hier zu einer Wertminderung kommen können. Warum ist das so? Zumindest bei bestimmten Fahrzeug liegt auch nach dieser langen Zeit immer noch ein erheblicher Wert vor und eine erhebliche Langlebigkeit, sodass auch in diesen Fällen Sie sich bitte nicht von dem Versicherer darauf verweisen lassen, dass keine Wertminderung mehr beansprucht werden kann. Das war ein Beispiel für eine Schadensposition, an der häufig Geld verschenkt wird. Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie mir gerne über die Kommentarspalte. Ansonsten durch Abonnieren dieses Youtubekanals bleiben Sie informiert zu interessanten Aspekten, rund um das Verkehrsrecht unter Strafrecht. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Bis zum nächsten Mal und Tschüss!“ Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de Kontakt: E-Mail: [email protected] Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg) Mehr zum Thema: Ansprüche aus Verkehrsunfall bei Versicherung geltend machen https://www.ra-hartmann.de/ansprueche... Wertminderung beim Auto nach Verkehrsunfall https://www.ra-hartmann.de/wertminder... Was ist Ihre Meinung zu dem Thema? Schreiben Sie es in die Kommentare. Auch bei Facebook unter: / verkehrsrecht.strafrecht