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#Kündigungsschutzgesetz #Kündigungsgründe # KSchG Hier geht´s zur Checkliste für Arbeitgeber: ► https://www.dr-strosing-online.de/ja-... ► Interesse an Arbeitsrecht-eLearning? ►24h Sofort-Start: https://www.dr-strosing-online.de Wenn Sie sich intensiver mit dem Thema Abmahnung und Kündigung im Arbeitsrecht beschäftigen wollen, können Sie SOFORT mit einem detaillierten eLearning starten: --► https://www.dr-strosing-online.de/mod... _______________________________________________ Sie benötigen Rechtsberatung im Arbeitsrecht? Gerne berät Sie Rechtsanwalt Dr. Strosing bundesweit. Nehmen Sie Kontakt auf: ► http://www.ra-strosing.de Telefon: 069 / 269 428 01 Das Erstgespräch ist kostenfrei. _ Welche zulässigen Kündigungsarten sieht das Kündigungsschutzgesetz vor?Zu nennen sind die betriebsbedingte Kündigung, die verhaltensbedingte Kündigung sowie die personenbedingte Kündigung. Eine entsprechende Begründung einer Kündigung ist dann erforderlich, wenn auf das Arbeitsverhältnis der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz - KSchG - anwendbar ist. Denn das Vorliegen einer dieser Kündigungsgründe entscheidet über die soziale Rechtfertigung oder die Sozialwidrigkeit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Dieser Zusammenhang wird im e-Learning Video zum Arbeitsrecht für Arbeitgeber erklärt.