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#Kündigungsschutzgesetz #Kündigungsschutz Arbeitnehmer Hier geht´s zur Checkliste für Arbeitgeber: ► https://www.dr-strosing-online.de/ja-... ► Interesse an Arbeitsrecht-eLearning? ►24h Sofort-Start: https://www.dr-strosing-online.de Wenn Sie sich intensiver mit dem Thema Abmahnung und Kündigung im Arbeitsrecht beschäftigen wollen, können Sie SOFORT mit einem detaillierten eLearning starten: --► https://www.dr-strosing-online.de/mod... _______________________________________________ Sie benötigen Rechtsberatung im Arbeitsrecht? Gerne berät Sie Rechtsanwalt Dr. Strosing bundesweit. Nehmen Sie Kontakt auf: ► http://www.ra-strosing.de Telefon: 069 / 269 428 01 Das Erstgespräch ist kostenfrei. _ Kann der Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag kündigen ohne Grund? Das kommt darauf an, ob auf das Arbeitsverhältnis der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz - KSchG - anwendbar ist. Denn in Kleinbetrieben nach § 23 KSchG oder in den Fällen, in denen die Wartezeit / Probezeit von 6 Monaten nach § 1 KSchG nicht erfüllt ist, sind die Kündigungsschutzgesetz Voraussetzungen für den allgemeinen Kündigungsschutz nicht erfüllt und der Arbeitgeber braucht dann grundsätzlich keinen Kündigungsgrund für die Kündigung. Auch muss - wie immer im Arbeitsrecht - geprüft werden, ob der persönliche Anwendungsbereich für den Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz eröffnet ist, ob also die Eigenschaft als Arbeitnehmer vorliegt. Leitende Angestellte haben zwar keinen ebenso effektiven Bestandsschutz wie andere Arbeitnehmer, jedoch können sie einen Anspruch auf Abfindung nach § 9 KSchG durchsetzen.