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Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten? Das neue BMF-Schreiben erklärt die 3+3-Regel, 1+2+3-Regel und die steuerlichen Folgen für Vermieter & Investoren von Immobilien. ➤ ✏️ Steuerfokus zu Erhaltungsaufwendungen (BMF): https://steuerfokus.de/erhaltungsaufwand ➤ 🏠Steuerfokus für Vermieter https://steuerfokus.de/steuerfokus-ve... ➤ 🏘️ Steuerclass für Vermieter https://steuerfokus.de/vermieter ➤ ✏️ Steuerfokus zum Nießbrauchsvorbehalt www.steuerfokus.de/vorbehaltsniessbrauch ➤ 🖥️ BizzCalc - der neue und smarte Tischrechner: https://bizzcalc.de 👉 Schreiben Sie uns Ihre Fragen und Ihre Meinung gerne in die Kommentare. 👉 Auch Themenvorschläge für kommende Videos und Steuerfokus-Ausgaben sind jederzeit willkommen. ------------------------------------------------------------------------------------------------ BMF-Schreiben 2026: Steuerfalle für Vermieter bei Sanierungen? In diesem Video erläutern wir das neue BMF-Schreiben zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten – ein zentrales Thema für Vermieter, Immobilieninvestoren und Unternehmen mit Betriebsgebäuden 🏠📉 Das Bundesfinanzministerium hat auf über 20 Seiten klargestellt, wann Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen nicht mehr sofort steuerlich abziehbar sind, sondern als „böse Herstellungskosten“ nur über die AfA und Nutzungsdauer (bis zu 50 Jahre) abgeschrieben werden können. Wir erklären verständlich: ✔️ wann Herstellungskosten auch nach der Herstellung entstehen ✔️ Herstellungskosten bei Erweiterungen ✔️ was der ursprüngliche Zustand ist ✔️ die neue 3+3-Regel ✔️ die ergänzende 1+2+3-Regel ✔️ die Fallgruppen 3 und 4 ✔️ wann wann eine Standardhebung vorliegt ✔️ und welches Risiko für Vermieter entsteht ⚠️ Inhalt 0:01 Überblick 1:01 Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten/AK 1:26 Investitionskosten über die AfA 1:58 Fallgruppe 1 und 2, 15%-Falle und betriebsbereiter Zustand 1:21 Fallgruppe 3 Gebäudeerweiterungen und Substanzmehrungen 4:32 Billigkeitsgrenze 4.000 EUR 5:01 Fallgruppe 4 Standardhebung 9:01 energetische Sanierung Ein besonderer Fokus liegt auf der energetischen Sanierung ab 2026. Hier kollidieren Handels- und Steuerrecht – mit erheblichen Risiken für den Werbungskostenabzug. Warum das BMF hiervon bewusst abweicht und welche Unsicherheiten bleiben, zeigen wir im Detail 🔍 👉 Das vollständige BMF-Schreiben („die Bibel für Vermieter“) können Sie kostenfrei herunterladen. 👉 Weitere Praxisbeispiele und Vertiefungen folgen in den nächsten Videos. 💬 Schreiben Sie uns Ihre Fragen und Erfahrungen gerne in die Kommentare! #steuern #erhaltungsaufwand #bmf #sanierung #energetischesanierung #vermietung #vermieter #afa #gebäude #immobilien ------------------------------------------------------------------------------------------------ Sprecher: Steuerberater Stefan Mücke Partner der BVWM PartG Frühlingstr. 10-12 63839 Kleinwallstadt https://www.muecke.tax/ ------------------------------------------------------------------------------------------------ Hinweise und Haftungsausschluss Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stellt die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Betreiber des YouTube-Kanals ist die Mediabizz GmbH mit Sitz in Kleinwallstadt