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🎬 Steuerfokus zu Bewirtungskosten: https://steuerfokus.de/bewirtung 📄 kostenloser Download BMF-Schreiben: https://steuerfokus.de/202523 📣Wie haben Sie Bewirtungskosten bisher gehandhabt? Welche Herausforderungen sehen Sie mit der neuen Regelung? 👉 Schreiben Sie Ihre Fragen & Meinung in die Kommentare! 👉 Gerne auch Themenvorschläge für kommende Videos & Steuerfokus-Ausgaben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ ➤ SteuerClass Firmenfahrzeuge: http://steuerfokus.de/firmenfahrzeuge ➤ 🗒️ Checkliste für Unternehmer. Steuern sparen, gestalten und verhindern https://steuerfokus.de/checkliste ➤ 🏠Steuerfokus für Vermieter https://steuerfokus.de/steuerfokus-ve... ➤ 🏘️ Steuerclass für Vermieter https://steuerfokus.de/vermieter ➤ 🖥️ BizzCalc - der neue und smarte Tischrechner: http://bizzcalc.de ➤ 🗒️Steuerfokus Ehegattenschaukel https://steuerfokus.de/ehegattenschaukel ------------------------------------------------------------------------------------------------ 🍽️ Neue Bewirtungskosten-Regeln ab 2025: BMF dreht durch – Neues BMF-Schreiben vom 19.11.2025 Bewirtungskosten richtig absetzen 2025 – neue Anforderungen durch das BMF-Schreiben vom 19.11. sorgen aktuell für große Verunsicherung bei Unternehmern, Steuerberatern und Buchhaltungsabteilungen. In diesem Video erfahren Sie, welche Nachweise und Anforderungen die Finanzämter ab sofort verlangen und welche Fehler zum vollständigen Verlust des Betriebsausgabenabzugs führen können. In einem nächsten Video zeigen wir Ihnen wie Sie Bewirtungskosten sicher und rechtssicher dokumentieren. 🔍 Inhalte des Videos: • Was bleibt gleich, was ändert sich genau ab dem BMF-Schreiben? • 70 % Abzugsfähigkeit – aber nur bei korrekter Dokumentation • Eigenbeleg zur Rechnung erforderlich: Was muss wo drinstehen? • Pflicht: TSE-gesicherte Quittung bei Bewirtung im Gastgewerbe • Anforderungen bei digitaler oder digitalisierter Rechnung • Kleinbetragsrechnungen vs. Rechnungen über 250 EUR. • Anforderungen für die Digitalisierung des Bewirtungsprozess 2025 (GoBD-konform)? • Hinweis bei Bewirtungen im Ausland • Praxisempfehlungen, Vorlagen & typische Prüfungsfehler 💡 Wichtig: Fehler in der Belegführung führen dazu, dass Bewirtungskosten komplett abgelehnt werden. 🔗 Wichtige Links aus dem Video 📘 Steuerfokus „Bewirtungskosten“: https://steuerfokus.de/bewirtung 📄 Kostenloses BMF-Schreiben (vom 19.11.): https://steuerfokus.de/202523 #bmf #steuern #bewirtungskosten gesetzliche Vorschriften und Fundstellen: § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG BMF-Schreiben vom 19.11.2025; steuerfokus.de/202523 BMF-Schreiben vom 11.11.2025 IV C 5 - S 2334/00087/014/013 ------------------------------------------------------------------------------------------------ Sprecher: Steuerberater Stefan Mücke Partner der BVWM PartG Frühlingstr. 10-12 63839 Kleinwallstadt https://www.muecke.tax/ ------------------------------------------------------------------------------------------------ Hinweise und Haftungsausschluss Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stellt die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Betreiber des YouTube-Kanals ist die Mediabizz GmbH mit Sitz in Kleinwallstadt