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CROSET - Fachanwälte für Arbeitsrecht Südwestkorso 1, 12161 Berlin Telefon: 030 315 68 110 Fax: 030 315 68 112 E-Mail: kanzlei@ra-croset.de Web: https://www.ra-croset.de/ Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr Kontaktdaten und Standort der Kanzlei: https://jm1.eu/anwaltcrosetmaps Viele Arbeitnehmer glauben, dass ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten bei einem Aufhebungsvertrag übernimmt. ❌ Doch das ist meist ein Irrtum! In diesem Video erklärt Fachanwalt für Arbeitsrecht Pascal Croset, wann die Rechtsschutzversicherung zahlt – und wann nicht, was zu tun ist, wenn man einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommt, wie man sich juristische Unterstützung in diesem Fall holt 💡 Wichtig: Nur wenn dir eine Kündigung konkret angedroht wurde, greift der Versicherungsschutz. Ohne diese Androhung gilt der Aufhebungsvertrag als freiwillig – und die Versicherung verweigert die Zahlung. 💼 Rechtliche Beratung: Wenn du einen Aufhebungsvertrag erhalten hast oder dir die Versicherung die Deckung verweigert, erreichst du mich hier: 🌐 https://www.ra-croset.de #Arbeitsrecht #Aufhebungsvertrag #Rechtsschutzversicherung #PascalCroset #Fachanwalt #Kündigung https://www.ra-croset.de/wissensswert... https://www.ra-croset.de/wissensswert...